Datenschutzbeauftragter vs. Bundesverwaltungsgericht im Kampf gegen Tauschbörsennutzer
Gegen den Willen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür erlaubt das Bundesverwaltungsgericht dem Zuger Unternehmen Logistep AG weiterhin Tauschbörsennutzer auszuspionieren. Dies berichtete NZZ gestern. Mittels einer speziellen Software kann Logistep AG die IP-Adresse von Personen ermitteln, die im Internet urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik herunterladen.
Diese IP-Adressen werden an die Inhaber der Urheberrechte weitergegeben, die dann Anzeige gegen Unbekannt einreichen. Wegen des Akteneinsichtsrechts in Strafverfahren können die Urheberrechtsinhaber die Namen der Nutzer ausfindig machen und diese dann privatrechtlich auf Schadenersatz verklagen.
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