Der Bundesrat entscheidet: Keine allgemeine elektronische Stimmabgabe vor 2011

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Maximal zehn Prozent der Stimmberechtigten werden in der nächsten Legislaturperiode bis 2011 an Versuchen zur elektronischen Stimmabgabe (Vote électronique) teilnehmen können. Die Regierung behält sich auch vor, Versuche weiterhin örtlich, sachlich und zeitlich einzuschränken, um das Risiko kalkulierbar zu halten. Auslandschweizer müssen bis 2009 warten, bis sie an den Tests für die Vote électronique teilnehmen können. Dies geht aus der Änderung vom 23. März 2007 der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte und der gleichzeitigen Anpassung einiger Bestimmungen der Verordnung über die politischen Rechte hervor, die der Bundesrat nun auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt hat. Damit die Auslandschweizer Stimmberechtigten in allen Kantonen in Versuche mit Vote électronique einbezogen werden können, müssten zuerst die entsprechenden Stimmregister harmonisiert werden. Für die nötigen Gesetzesanpassungen haben die Kantone eine Frist bis Mitte 2009 erhalten.
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