E-Bay soll 1,7 Millionen Euro Strafe zahlen
Das Internet-Auktionshaus E-Bay wurde in Frankreich zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 1,7 Millionen Euro verurteilt. Anlass war der Handel mit Parfüms der Firma LVHM (Moët-Hennessy – Louis Vuitton SA). Bereits 2008 war E-Bay dies durch eine Unterlassungsverfügung untersagt worden. Anschliessend setzte das Unternehmen Filter und manuelle Kontrollen ein, um solche Angebote zu unterbinden. Bis Juli 2009 wurden so mehr als 20’000 Angebote gesperrt. Trotzdem beanstandete LVHM den Verkauf von 1341 Artikeln. Laut E-Bay handelt es sich hier aber um Angebote, bei denen die Verkäufer bewusst versuchten die Kontrollen zu umgehen.
Das Aktionshaus hat angekündigt gegen den Entscheid vorzugehen, da es den aktuellen Einsatz oben erwähnter Verfügung für wettbewerbswidrig halte. LVHM versuche so nur, einschränkende Vertriebsverträge durchzusetzen. Die Entscheidung des Gerichts widerspreche zudem gegenteiligen Urteilen in ähnlichen Fällen in Großbritannien, Deutschland, Belgien und den USA. Auch sei die Höhe der Strafe weit unter dem was LVHM gefordert hätte. Darin sieht E-Bay eine indirekte Bestätigung dafür, das Verfahren auf die nächste Stufe weiterzuziehen.
Ein Pariser Gericht hatte E-Bay im Juni 2008 zu einer Strafzahlung von mehr als 35 Millionen Euro wegen des Verkaufs von gefälschten Produkten von LVMH verdonnert. E-Bay hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Am 28. Mai 2010 sollen Anhörungen im Prozess über selektive Distribution stattfinden.
Boris Jansen
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