ePower unterstützt Umsetzung der europäischen Cybercrime-Konvention in der Schweiz
Die ePower-Initiative begrüsst die Ratifizierung der europäischen Cybercrime-Konvention. Es handelt sich dabei um das erste und bisher einzige internationale Übereinkommen, das sich mit Computer- und Netzwerkkriminalität befasst. Die Schweiz hat die Konvention bereits am 23. November 2001 unterzeichnet, vom 13. März bis zum bis zum 30. Juni 2009 dauerte nun die Vernehmlassung zu deren Genehmigung und Umsetzung.
Sollte die Konvention Änderungen des schweizerischen Strafrechts nach sich ziehen, sei jedoch zwingend die Gleichbehandlung der «analogen» und der «digitalen» Welt zu beachten: Für Betrug, Diebstahl oder das Abfangen von Daten sind die gleichen Bestimmungen des Strafgesetzes anzuwenden, ob diese Straftatbestände nun mit oder ohne ICT begangen werden, fordert ePower.
Das schweizerische Strafrecht erfüllt die Anforderungen der Konvention offenbar bereits weitgehend. Anpassungsbedarf besteht nach Auffassung des Bundesrates lediglich bezüglich des Hacking-Tatbestandes. Hier soll die Strafbarkeit erweitert werden, so dass bereits derjenige, der Passwörter, Programme oder Daten verwendet oder in Verkehr bringt, von denen er annehmen muss, dass sie zum unbefugten Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem genutzt werden, sich strafbar macht. ePower unterstützt diese Anpassung.
Die Konvention sieht im Bereich der internationalen Zusammenarbeit der Behörden eine Beschleunigung der Verfahren vor. So sollen Fernmeldedaten bereits vor Abschluss eines Rechtshilfeverfahrens weitergegeben werden können. Eine solche Beschleunigung der Rechtshilfe birgt jedoch auch Missbrauchspotenzial. ePower fordert deshalb, dass die Rechtshilfe mit Bedacht und Umsicht beschleunigt werden soll.
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