Jugendliche können zu leicht auf Pronos zugreifen

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Deutsche Porno-Sites sind für Jugendliche zu leicht zugänglich. Zu diesem Schluss kommt die deutsche Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Nun droht die KJM mit ersten Verfahren gegen Site-Anbieter, die es mit dem Jugendschutz zu lasch nehmen. Laut Gesetz darf in Deutschland so genannte einfache Pornographie dann verbreitet werden, wenn der Zugang wirksam für Jugendliche verwehrt ist. Gewährleistet werden muss dies durch eine Identifizierung und Altersprüfung durch persönlichen Kontakt und durch eine Authentifizierung bei jedem Bestellvorgang. Die KJM wirft den Site-Betreibern vor, dass in den meisten Fällen diese Hürden viel zu leicht zu umgehen seien. Ähnliche strafrechtliche Bestimmungen wie in Deutschland gibt es auch in der Schweiz, und auch hier reicht es oft, wenn Benutzer vor dem Besuch einer Porno-Site bestätigen, dass sie Volljährig sind.