Nationalrat billigt Gesetz über digitale Signatur

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Der Schweizer Nationalrat hat gestern das Gesetz über die elektronische Signatur mit 89:50 Stimmen gutgeheissen. Ziel des Gesetzes ist es, dass die eigenhändige Unterschrift natürlicher Personen bei Verträgen, bei denen das derzeit gültige Gesetz die Schriftform vorschreibt, auch durch eine elektronische ersetzt werden kann. Die Zugehörigkeit der entsprechenden Schlüssel soll von Zertifizierungsdiensten garantiert werden. Bis zuletzt gestritten wurde allerdings darüber, wann der Inhaber der elektronischen Signatur für deren Missbrauch haften soll, beziehungsweise ob er beweisen oder nur glaubhaft machen muss, dass er die entsprechenden Daten sicher verwahrt hat. Das Gesetz sieht vor, dass der Inhaber im Falle eines Missbrauchs den Beweis erbringen muss, sorgfältig gehandelt zu haben. Vor allem von Vertretern linker Parteien wurden auch Sicherheitsbedenken geäussert. Im Juli 2001 hatte der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf zu einem Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste zu diesem Gesetz verabschiedet.