Projekt-Panne beim BBL: Streit zwischen BBL und seco?
Die letzte Woche vom NetwocheTicker an die Öffentlichkeit gebrachten Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit IT-Projektvergaben durch das BBL und das BIT haben viel Staub aufgewirbelt, auch in der Bundesverwaltung selbst. Dabei soll es auch zu internen Differenzen gekommen sein zwischen dem Eidgenössisches Finanzdepartement, dem das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) und das Bundesamt für Informatik- und Telekommunikation (BIT) unterstellt sind, und dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement, zu dem das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) gehört. Diese drei Ämter sind in unterschiedlichen Funktionen an dem Vergabeverfahren beteiligt, von dem vertrauliche Informationen wie die offerierten Lohnansätze der an der Ausschreibung beteiligten zwölf IT-Dienstleister publik wurden. Insbesondere soll die Frage für rote Köpfe gesorgt haben, welches Departement im Falle von möglichen Schadenersatzforderungen die Verantwortung zu übernehmen hat. Dies zeigen auch die Reaktionen der Bundesämter auf entsprechende Anfragen:
„Allfällige Schadenersatzforderungen aufgrund der Verletzung der Vertraulichkeit durch die Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen sind beim Bundesamt für Bauten und Logistik einzureichen, soweit es sich um Forderungen handelt, welche auf einer Verletzung der Vertraulichkeit durch das BBL basieren", teilt das BBL, von wo aus der vertrauliche Evaluationsbericht an die Öffentlichkeit gelangte, schriftlich mit. Mit dieser Einschränkung grenzt sich das BBL aber auch klar ab gegen allfällige Klagen wegen unlauterer Bevorteilung des Projektsiegers SyBOR. Einiges deutet darauf hin, dass diese Firma Kenntnisse von den Geboten seiner Mitkonkurrenten hatte und diese so in den Nachverhandlungen unterbieten konnte. Mit dieser Anschuldigung sehen sich das BIT und das seco konfrontiert. Beim seco allerdings will man davon nichts wissen. "Bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an das BIT oder das BBL", beschränkt sich auch die Antwort von seco-Sprecherin Rita Baldegger aufs Allernötigste. Eine gleichzeitig erbetene Begründung der Antwort wurde verweigert.
Ihre Meinung dazu interessiert uns. Bitte beachten Sie die aktuelle NetzwocheTicker-Umfrage.
„Allfällige Schadenersatzforderungen aufgrund der Verletzung der Vertraulichkeit durch die Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen sind beim Bundesamt für Bauten und Logistik einzureichen, soweit es sich um Forderungen handelt, welche auf einer Verletzung der Vertraulichkeit durch das BBL basieren", teilt das BBL, von wo aus der vertrauliche Evaluationsbericht an die Öffentlichkeit gelangte, schriftlich mit. Mit dieser Einschränkung grenzt sich das BBL aber auch klar ab gegen allfällige Klagen wegen unlauterer Bevorteilung des Projektsiegers SyBOR. Einiges deutet darauf hin, dass diese Firma Kenntnisse von den Geboten seiner Mitkonkurrenten hatte und diese so in den Nachverhandlungen unterbieten konnte. Mit dieser Anschuldigung sehen sich das BIT und das seco konfrontiert. Beim seco allerdings will man davon nichts wissen. "Bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an das BIT oder das BBL", beschränkt sich auch die Antwort von seco-Sprecherin Rita Baldegger aufs Allernötigste. Eine gleichzeitig erbetene Begründung der Antwort wurde verweigert.
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