Swisscom soll Interkonnektionsgebühren zurückzahlen

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Im Rahmen zweier Interkonnektionsverfahren senkt die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) nachträglich für die Jahre 2000 bis 2003 die Interkonnektionspreise der Swisscom AG. Auf der Grundlage umfangreicher ökonomischer Untersuchungen durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) kommt die ComCom zum Schluss, dass Swisscom für eine Reihe von Interkonnektionsdiensten in den Jahren 2000 bis 2003 um 25 bis 35 Prozent überhöhte Preise verlangt habe. Diese werden nun nachträglich auf das gesetzlich erlaubte Mass reduziert. Die klagenden TDC Switzerland AG (Sunrise) und MCI WorldCom AG kommen somit für diese Jahre in den Genuss einer entsprechenden Preisreduktion von 25 bis 35 Prozent. Noch sei nicht klar um welche Dienste es sich dabei Konkret handelt und damit auch nicht wie hoch der Betrag sein werde, sagte Sunrise-Pressesprecherin Monika Walser. Der Entscheid zeige jedoch, dass Swisscom die ganze Zeit über zu hohe Gebühren kassiert habe. Im Worst Case, so Swisscom-Pressesprecherin Pia Colombo, dürfte der von der Swisscom rückzuerstattende Betrag in zweistelliger Millionenhöhe liegen. Doch so weit ist noch längst nicht. Die Swisscom hat nämlich gleich nach Bekanntwerden der ComCom-Verfügung angekündigt, dagegen Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen. Gemäss Swisscom entsprächen die Interkonnektionspreise den rechtlichen Vorgaben. Die Berechnung der Preise sei jeweils auf Basis der gesetzlich vorgeschriebenen Kostenmethode Long-run incremental costs (LRIC) erfolgt. Seit 2000 habe die Swisscom zudem konsequent die Preise der Interkonnektionsdienste gesenkt; die Preise lägen im europäischen Mittel.