Urheberrechtsgebühren für digitale Speichermedien kommen
Gemäss einem gestern veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid vom 19. Juni 2007 steht der Einführung von Urheberrechtsgebühren auf digitale Speichermedien wie MP3-Playern und Harddisc-Rekordern nichts mehr im Weg. Bei Chipkarten werden es ein bis zwei Rappen pro Megabyte, bei MP3-Playern mit einer Harddisc knapp 47 Rappen pro Gigabyte und bei Harddisc-Recordern rund 35 Rappen pro Gigabyte sein. Die Tarife treten voraussichtlich per 1. September 2007 in Kraft.
Der Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) bedauerte den Entscheid und bezeichnete die Gebühren als überhöht. Ebenso nimmt der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO) das Urteil mit Bedauern zur Kenntnis. Der SWICO weisst unter anderem auf das Problem der je nach Speichermedium unterschiedlichen Gebühren hin. Dies führe dazu, dass Nutzer für diesselbe Nutzung in Zukunft mit einer unterschiedlich hohen Gebühr belastet würden. Die vier Schweizer Konsumentenschutzorganisationen wurden vom Bundesgericht gar nicht erst als Beschwerdeführerinnen zugelassen, was diese bedauerten.
Suisseculture, die Organisation der Kulturschaffenden, und die Urheberrechtsgesellschaften Suisa, ProLitteris, SSA, Suisseimage und Swissperform begrüssten das Urteil. So würde der Entscheid des Bundesgericht sowohl die Interessen der Künstler als auch der Nutzer berücksichtigen.
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