Vote électronique: Gesuche von 12 Kantonen bewilligt
Rund 164'000 Stimmberechtigte werden bei der Volksabstimmung vom 23. September elektronisch abstimmen können. Die Mehrheit davon sind Inlandschweizer.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung von gestern Mittwoch die Gesuche von zwölf Kantonen für den Einsatz von Vote électronique bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 23. September 2012 bewilligt. Rund 164'000 Stimmberechtigte werden demnach die Möglichkeit erhalten, ihre Stimme über das Internet abzugeben. Davon haben rund 100'000 Stimmberechtigten ihren Wohnsitz im Kanton Genf und Neuenburg, die restlichen Stimmberechtigten sind Auslandschweizer.
Alle beteiligten Kantone (Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St.Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf) haben bereits Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt, wie der Bundesrat mitteilt.
Versuche seit 2004
Seit 2004 wurden auf Bundesebene 92 Versuche mit Vote électronique durchgeführt. Wie Mediensprecher Thomas Abegglen auf Anfrage bestätigt, handelt es sich bei der elektronischen Abstimmung vom kommenden September ebenfalls um Versuche, die jeweils mit einem Gesuch beantragt werden müssen. 2013 wird der Bundesrat die Versuche evaluieren und dem Parlament einen dritten Bericht zu Vote électronique vorlegen. "Es könnte daher sein, dass danach nicht mehr Gesuche für jeden Versuch gestellt werden müssen, sondern dass es ab dann ernst gilt", mutmasst Abegglen.
So oder so ist es das Ziel der Bundeskanzlei, dass die grosse Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten bei den Nationalratswahlen 2015 ihre Stimme elektronisch über das Internet abgeben kann.

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