Zattoo nimmt zum Rechtstreit mit Warner und Universal in Deutschland Stellung
Am Landgericht Hamburg haben die Hollywood-Studios Warner Bros. und Universal eine einstweilige Verfügung (EV) gegen Zattoo erwirkt. Diese untersagt Zattoo, fünf Spielfilme in Deutschland auszustrahlen. Warner und Universal glauben, dass die Urheberrechte direkt mit den Studios geklärt werden müssten und nicht mit den jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften, wie es Zattoo praktiziert. Gegenwärtig führt Zattoo Gespräche mit den Verwertungsgesellschaften zur baldigen Klärung der Situation. Dies sei gemäss der Stellungnahme von Zattoo auch im Sinne der Fernsehanbieter, die Zattoo die Kabelweiterleitung gestattet haben.
Zattoo betont, dass man keine Unterbrecherwerbung schalte. Werbung sei bei Zattoo nur ausserhalb der weiterverbreiteten Programme zu sehen, insbesondere beim Kanalwechsel. Weiter vertritt Zattoo die Meinung, dass der Begriff der Kabelweitersendung technologieneutral ausgelegt werden müsse. In der Pressemitteilung teilt Zattoo ebenso mit, dass man mit allen Fernsehanbietern vor der Ausstrahlung ihrer Programme Verträge geschlossen und sich mit den Verwertungsgesellschaften wie zum Beispiel der Gema abgestimmt habe. Auch zahle Zattoo für alle Weitersenderechte stets Entgelte.
Zattoo wurde 2005 gegründet und bietet seit 2006 seine Dienste in der Schweiz an. 2007 startete Zattoo in Deutschland. Der Dienst empfängt TV-Sender über Satellit und leitet die Signale live und unverändert via Internet-Protokoll weiter. In Deutschland hat Zattoo momentan rund 1,6 Millionen registrierte Nutzer.
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