Bundesanwaltschaft eingeschaltet

Digitale Gesellschaft erstattet Anzeige gegen Unbekannt

Uhr | Aktualisiert

Das US-Überwachungsprogramm Prism und das britische Pendant Tempora stossen bei der Digitalen Gesellschaft auf wenig Gegenliebe.

Martin Steiger, Rechtsanwalt und Mitglied der Digitalen Gesellschaft, hat bei der Bundesanwaltschaft Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Als Grund gibt Steiger in einer Mitteilung "verbotenen Nachrichtendienst" an und bezieht sich damit auf das amerikanische Spionageprogramm Prism und das britische Pendant Tempora.

Medienberichten zufolge ist davon auszugehen, dass diese Überwachungsprogramme neben europäischen Ländern auch private und staatliche Stellen in der Schweiz direkt betreffen und betroffen hätten, schreibt Steiger weiter. Die Bundesanwaltschaft werde daher ersucht, eine Strafuntersuchung zu eröffnen, die Täterschaft zu ermitteln und entsprechend Anklage zu erheben.

Weiteres Vorgehen?

Die Redaktion klärt derzeit ab, ob die Bundesanwaltschaft die Anzeige bereits erhalten hat und wie sie nun konkret vorgehen will. Laut Norbert Bollow, dem Mediensprecher der Digitalen Gesellschaft, müsse die Bundesanwaltschaft nun herausfinden, was konkret passiert sei und versuchen, die Schuldigen zu finden. Auch die Frage, ob bei den Schweizer Telkounternehmen Daten abgesaugt würden, müsse sie nun klären

"Ich weiss nicht, ob es möglich ist, Einzelpersonen ausfindig zu machen", gibt Bollow zu bedenken. Es werde sicher nicht einfach werden, aber zumindest sollte man es versuchen. "Bis jetzt hat ja noch niemand etwas getan und das ist nicht gut." Es gehe auch darum, eine politische Botschaft auszusenden - innerhalb der Schweiz und gegenüber dem Ausland. "Es kann ja nicht sein, dass Menschenrechte mit Füssen getreten werden"

Kabelaufklärung in der Schweiz?

Auf die Frage, ob auch die Schweiz andere Länder abhört, verweist Bollow auf die sogenannte Kabelaufklärung, die im Vernehmlassung befindlichen Nachrichtendienstgesetz (NDG) erwähnt wird. Laut dem Vorbericht, der seit März in Vernehmlassung ist, werden bei der Kabelaufklärung "bestimmte Datenströme auf internationalen Fernmeldekabeln erfasst und ähnlich wie bei der Funkaufklärung nach Inhalten abgesucht, triagiert und der Auswertung zugeführt".

Im Gegensatz zur Fernmeldeüberwachung im Inland als genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahme sei Kabelaufklärung ein Mittel der Auslandsaufklärung und nicht darauf ausgerichtet, den gesamten Fernmeldeverkehr von bestimmten Anschlüssen zu erfassen. Dies sei schon rein technisch nicht in der gleichen Art möglich, da sich die Zielobjekte im Ausland befinden. "Die Schweiz hat bisher noch keine Erfahrungen mit diesem Aufklärungsmittel, da hierzu keine rechtlichen Grundlagen bestehen", heisst es weiter.

Die Digitale Gesellschaft hält die Idee, Erfahrungen mit der Kabelaufklärung zu sammeln, laut Bollow für "keine gute Idee". Die Schweiz könne damit ihre Glaubwürdigkeit verlieren, wenn sie (wie andere) das Ausland auszuhorchen beginne.

Die Digitale Gesellschaft ist ein offener Zusammenschluss netzpolitisch interessierter Gruppen und Einzelpersonen. Dazu gehören unter anderem der Chaos Computer Club Schweiz und Zürich, die "Digitale Allmend", grundrechte.ch, die Piratenpartei Schweiz und die Swiss Privacy Foundation.

Update: Jacqueline Bühlmann, Mediensprecherin der Bundesanwaltschaft, hat den Eingang der betreffenden Anzeige bestätigt. Diese werden jetzt geprüft, schreibt sie in einer Stellungnahme.

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