Android bietet bald auch Nutzerprofile für Smartphones
Google ermöglicht bald auch Nutzerprofile auf dem Smartphone. Eine Ankündigung dieses Features ist in einem Forum durchgesickert. Mit der nächsten Android-Version soll die Funktion bereitgestellt werden.
Google ermöglicht es bald auch Benutzerprofile auf Android-Smartphones anzulegen. In einem Nutzerforum ist eine entsprechende Ankündigung durchgesickert, berichtet das britische IT-Portal The Register.
Im Forum regte eine Nutzerin an, dass Google doch auch verschiedene Nutzerprofile auf dem Smartphone ermöglichen sollte, was bei Tablets geht. Da die Kinder der Nutzerin ihr Smartphone auch zum spielen nutzen, wären Nutzerprofile sehr hilfreich, um bestimmte Google-Dienste mit Alterseinschränkungen zu versehen. Daraufhin antwortet ein Google-Entwickler folgendes: "Das Entwicklerteam von Android hat dieses Feature bereits implementiert. In der nächsten öffentlichen Version von Android wird dieses als ein Bestandteil verfügbar sein."
Bisher konnten bestimmte Bereiche des Smartphones nur durch Programme von Drittanbieter vor Zugriffen geschützt werdem. Dabei handelt es sind beispielsweise um Knox von Samsung, den Citrix Receiver oder auch Horizon von VMware. Besonders durch den BYOD-Trend im Business-Bereich finden solche Anwendungen regen Einsatz. Laut The Register stellen die angekündigten Nutzerprofile von Google noch keine direkte Gefahr für diese Dienste dar. Sie würden den Nutzern noch deutlich mehr bieten, was jedoch nicht so bleiben müsse, schreibt das Portal weiter.
Update: Nationalrat will eine souveräne Schweizer KI-Infrastruktur
Inventx ernennt neuen Leiter Banking
Freiburger Polizei deckt umfangreichen Onlinebetrug mit gestohlenen Bankdaten auf
ISE 2027: Pro-AV-Messe erhält zweiten Standort
KI-Agenten greifen Hunderte Onlineshops an und stehlen Kreditkartendaten
Kanton Zürich testet selbstfahrende Autos im ÖV
Die Sensefrau und der Enshittificator
Wie sich Werte, Kultur und Technologie über M365 verbinden lassen
Bundesrat erteilt Auftrag für neues Cybersicherheitsgesetz