Billag gibt Geld zurück
Das UVEK hat entschieden, dass die Billag die zu Unrecht erhobene Billag-Mehrwertsteuer von 2010 bis 2015 zurückzahlen muss. Jeder Haushalt in der Schweiz soll rund 50 Franken bekommen. Für Unternehmen gelten andere Regeln.
Die Billag zahlt zurück. Wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitteilt, sollen alle Schweizer Haushalte eine Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Billag-Mehrwertsteuer in Höhe von rund 50 Franken kriegen. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf rund 170 Millionen Franken.
Zwar besteht gemäss Bundesgericht keine generelle Rückerstattungsfplicht, doch das UVEK wolle, wie von der Nationalrätin Sylvia Flückiger (SVP/AG) in einer Motion verlangt, ein Gesetz für eine Pauschale schaffen. Das Parlament wird darüber abschliessend urteilen.
Die Rückzahlung der Mehrwertsteuer soll in Form einer pauschalen Gutschrift auf der zukünftigen Rechnung der Erhebungsstelle der Radio- und Fernsehempfangsgebühr Serafe erfolgen. Die Rückzahlung gilt für die Jahre von 2010 bis 2015. Das Bundesgericht entschied, dass Forderungen auf die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für die Zeit davor verjährt sind.
Situation für Unternehmen noch unklar
Das Urteil des Bundesgerichts beziehe sich nur auf Privathaushalte, sagt das Bakom auf Anfrage. Bei den mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen würde eine Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren dazu führen, dass sie für sämtliche betroffenen Jahre den Vorsteuerabzug entsprechend korrigieren müssten. Dies wäre mit einigem Aufwand für die Unternehmen verbunden.
"Eine pauschale Rückzahlung der Mehrwertsteuer an alle Unternehmen (analog wie bei den gebührenzahlenden Personen) ist im Rahmen der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlage zu prüfen", schreibt das Bundesamt.
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