Räte einigen sich auf neues Urheberrecht
Das revidierte Urheberrechtsgesetz ist bereit für die Schlussabstimmung. Es nimmt Hostingprovider stärker in die Pflicht. Einschränkungen zum umstrittenen Replay-TV kommen darin jedoch nicht mehr vor.

Sie wurde jahrelang und oft kontrovers diskutiert. Jetzt haben sich National- und Ständerat auf die Revision des Urheberrechts geeinigt. Wie die Parlamentsdienste mitteilen, ist die Vorlage damit bereit für die Schlussabstimmung. Die Revision soll das Urheberrecht an das Internetzeitalter anpassen.
Laut "parlament.ch" wollte der Bundesrat insbesondere die Interessen der Kulturschaffenden besser schützen, ohne jedoch die Internetnutzer zu kriminalisieren. Die Bekämpfung der Piraterie soll gemäss dem neuen Gesetz bei den Providern erfolgen. "Künftig müssen Schweizer Hostingprovider - falls sie eine besondere Gefahr von Urheberrechtsverletzungen schaffen - mehr tun und dafür sorgen, dass die illegalen Angebote nicht wieder hochgeladen werden", schreiben die Parlamentsdienste.
Nicht in das Gesetz aufgenommen wurde ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage, wie es die EU kürzlich beschlossen hat. In der Schweiz will man derzeit noch abwarten und beobachten, wie die EU-Länder die Vorgaben umsetzen. Was in der EU entschieden wurde, lesen Sie hier.
Auch Einschränkungen zum so genannten Replay-TV kommen im revidierten Gesetz nicht vor. Laut "parlament.ch" wollte die Rechtskommission des Nationalrates das Überspulen von Werbung nur dann gestatten, wenn die Fernsehsender dem zustimmten. Die Gegner der Idee befürchteten höhere Gebühren, die die Fernsehsender an das Überspringen von Werbung knüpfen könnten.

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