Bundesrat schickt Gesetz für elektronischen Rechtsverkehr in die Vernehmlassung
Eine neue Plattform soll die sichere elektronische Kommunikation zwischen den Parteien in Gerichtsverfahren ermöglichen. Bund und Kantone sollen die Plattform gemeinsam betreiben. Der Bundesrat legt nun einen Gesetzesentwurf vor.
 
  Die Schweiz treibt den sicheren elektronischen Rechtsverkehr weiter voran. Künftig soll es eine "hochsichere zentrale Plattform" geben, auf der sich die Parteien in Justizverfahren mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden austauschen können, wie die Bundesverwaltung mitteilt.
Die dafür nötigen Grundlagen regelt das Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ). Einen Vorschlag dazu hat der Bundesrat am 11. November verabschiedet. Der Vorschlag ist auf der Website des Bundesamtes für Justiz abrufbar. Bis zum 26. Februar ist der Entwurf in der Vernehmlassung.
Geld von Bund, Kantonen und Nutzern
Da die Kommunikationsplattform sämtliche Justizbehörden in der Schweiz betreffe, sollen sie Bund und Kantone gemeinsam aufbauen und finanzieren, wie der Bundesrat vorschlägt. "Die Kosten für Aufbau, Einführung und Betrieb in den ersten acht Jahren werden auf insgesamt rund 50 Millionen Franken geschätzt", heisst es in der Mitteilung.
Behörden sollen eine Gebühr für die Nutzung der Plattform bezahlen. Diese sollen sie wiederum auf die Nutzer der Plattform abwälzen können. "Bereits mit einem tiefen zweistelligen Frankenbetrag pro Verfahren lassen sich die jährlichen Betriebs- und Weiterentwicklungskosten decken", schreibt die Bundesverwaltung dazu und fügt an, dass durch den elektronischen Rechtsverkehr Post- und Kopiergebühren eingespart würden.
Die Plattform ist Teil des Projekts "Justitia 4.0". Es wurde von den Eidgenössischen Gerichten und den kantonalen Straf- und Justizvollzugsbehörden initiiert. Ziel ist es, die Digitalisierung der Schweizer Justizbehörden voranzutreiben, darunter rund 300 Schweizer Gerichte, die Staatsanwaltschaften der Kantone und des Bundes, die Justizvollzugsbehörden und die Anwaltschaft.
Der elektronische Rechtsverkehr beschleunige die Durchführung von Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren, führt die Bundesverwaltung aus. Namentlich erleichtere sie die Kommunikation zwischen Parteien und Behörden sowie den Zugriff auf die Verfahrensakten für alle Beteiligten.
Mit der Nutzung der elektronischen Identität (E-ID) soll zudem der sichere und auch streng geregelte Zugang zur Plattform gewährleistet werden. Gegen das E-ID-Gesetz wurde allerdings das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung dazu findet am 7. März 2021 statt.
 
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