Onlineidentifizierung von Neukunden

Finma erlaubt Banken Auslesen von Ausweis-Chips

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von Maximilian Schenner und lha

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma erlaubt das Auslesen des Chips auf biometrischen Ausweispapieren bei der digitalen Neuaufnahme von Kundinnen und Kunden. Am 1. Juni 2021 tritt die Regelung in Kraft. Weiter erlaubt die Finma auch Geolokalisierung zur Überprüfung des Wohnsitzes.

(Source: Visual Generation / shutterstock.com)
(Source: Visual Generation / shutterstock.com)

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma erlaubt Banken neu das Auslesen von Chips auf biometrischen Ausweispapieren. Gemäss einer Mitteilung der Finma soll die Regelung ab dem 1. Juni 2021 in Kraft treten.

Finanzdienstleister sollen damit künftig den Chip auf Pässen und Ausweisen scannen dürfen, um Neukundinnen und -kunden, die sich online anmelden, sicher identifizieren zu können. Die Kundin oder der Kunde scannt das ID-Dokument mittels Smartphone-App, welche die Daten an die Bank weiterleitet. Bisher war dafür eine Banküberweisung nötig.

Finma erlaubt auch Geolokalisierung

Bereits Ende 2020 hatte die Finma die Neuerung angekündigt, wie Sie hier lesen können. Anfang des Jahres fand hierzu eine öffentliche Anhörung statt. Laut Mitteilung sei die neue Identifizierungsvariante darin durchaus begrüsst worden. Viele Teilnehmende der Anhörung sollen weitere Erleichterungen fordern, weshalb die Finma neu auch eine Geolokalisierung als Alternative zur Überprüfung des Wohnsitzes erlaubt.

Die sogenannte asynchrone Identifizierung, eine automatische Videoidentifikation mit nachgelagerter Verifikation durch Mitarbeitende, sei hingegen noch nicht ausreichend sicher. Der vollständige Anhörungsbericht ist auf der Homepage der Finma abrufbar.

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