Thurgau und Zürich digitalisieren Grenzgängerbewilligungen mit EasyGov
Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat den Umfang seines Online-Schalters für Unternehmen EasyGov.swiss ausgebaut. Während einer Pilotphase können Firmen in den Kantonen Zürich und Thurgau Grenzgängerbewilligungen digital beantragen. In Zukunft sollen Melde- und Bewilligungsprozesse für alle Kantone durch die Zusammenarbeit mit EasyGov erleichtert werden.
Diejenigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmende in der Schweiz anstellen möchten, haben eine Melde- oder Bewilligungspflicht. Diese Meldungen und Bewilligungen müssen je nach Kanton oder Herkunft beziehungsweise Aufenthaltsstatus der Arbeitnehmenden bei unterschiedlichen Stellen erbracht oder eingeholt werden. Das Portal EasyGov.swiss soll künftig das elektronische Abwickeln von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren an einem einzigen Ort ermöglichen – unabhängig davon, in welchem Kanton das Unternehmen seinen Sitz hat oder seine ausländischen Mitarbeitenden einsetzen möchte.
Über den Online-Schalter EasyGov des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO können Unternehmen aktuell Anträge oder Meldungen erfassen, wenn es sich bei den künftigen Mitarbeitenden um vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) oder anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) handelt. EasyGov stellt die Unterlagen anschliessend der verantwortlichen Behörde zu.
Mit dem aktuellen Update von EasyGov können neu in den Pilotkantonen Thurgau und Zürich auch Gesuche für eine Grenzgängerbewilligungen (Ausweis G) für EU/EFTA-Staatsangehörige digital eingereicht werden. Voraussichtlich Ende Jahr oder im Verlauf des Jahres 2023 folgen mit Aargau, Basel-Stadt und St. Gallen weitere Pilotkantone. In den nächsten Jahren sind weitere Digitalisierungs-Etappen für verschiedene Kategorien von Arbeitsbewilligungen geplant. So sollen Bewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten sowie Entsendungen (Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA und Drittstaaten) über das zentrale Portal möglich werden.
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