"Letzte Gelegenheit"

Zürcher Regierungsrat fordert mehr Tempo bei der EPD-Revision

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von René Jaun und jor

Der Regierungsrat des Kantons Zürich fordert den Bund auf, die Revision des elektronischen Patientendossiers umgehend anzupacken. Die Revision sei die letzte Gelegenheit, um dem EPD zum Durchbruch zu verhelfen. Bis zur Revision greift der Kanton den Stammgemeinschaften unter die Arme.

(Source: Varijanta / iStock.com)
(Source: Varijanta / iStock.com)

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist und bleibt ein Sorgenkind. So geht etwa aus dem unlängst veröffentlichten E-Health-Barometer hervor, dass die Zahl jener, die das EPD als eine gute Sache erachten, zurückgeht. Besorgt zeigt sich diesbezüglich auch der Regierungsrat des Kantons Zürich. In einer Mitteilung beklagt der Rat, dass das EPD nicht so schnell wie geplant umgesetzt und im erforderlichen Umfang etabliert werden konnte, damit es Wirkung entfalten könne.

Gesetzesrevision – aber zackig!

Der geringe Fortschritt und die Finanzierungslücken bei den Stammgemeinschaften, die das EPD verbreiten sollen, seien unter anderem auf Mängel im zugrunde liegenden Bundesgesetz zurückzuführen, erklärt der Regierungsrat weiter. Das jetzige Gesetz regle die Kompetenzen und Pflichten der verschiedenen Akteure unzureichend. Für den Rat stellt sich die Frage, ob dem EPD in der derzeitigen Form den Stecker gezogen werden soll, oder ob die durch den Bundesrat angestossene Revision des EPD-Gesetzes (EPDG) genutzt werden soll, um das EPD in der Schweiz durchzusetzen.

Der Regierungsrat stellt sich hinter die Revision und bezeichnet sie als "letzte Gelegenheit, dem EPD in der Schweiz zum Durchbruch zu verhelfen", bemängelt jedoch den Zeitplan: Das EPDG müsse "rasch und umfassend revidiert und – anders als vom Bund vorgesehen – vor 2027 in Kraft gesetzt werden. Die entsprechenden Arbeiten sind daher umgehend an die Hand zu nehmen und voranzutreiben."

5 Millionen Franken Fördergelder

Bis die Revision kommt, will der Zürcher Regierungsrat – im Einklang mit dem Bund – den Stammgemeinschaften finanziell unter die Arme greifen. Sie sollen 15 Franken pro eröffnetem EPD vom Kanton erhalten, maximal jedoch 5,37 Millionen Franken. Verbreite sich das EPD nicht in der erwarteten Grössenordnung, reduziere sich die Belastung des Kantons entsprechend, stellt der Rat klar.

Zudem hat der Regierungsrat eine Anpassung des kantonalen Gesundheitsgesetzes aufgegleist. Sie soll den Einbezug der Legislative in die Umsetzung und die Finanzierung des EPD ermöglichen. Zuvor hatte der Kantonsrat das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage kritisiert.

Seit August 2022 amtet Mathias Becher ist als neuer Digitalisierungschef des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Im Interview sagt er, wie er dass EPD attraktiver machen will.

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