Streit um EU-Vorgaben

Update: Google wehrt sich gegen Datenzugang für KI- und Suchkonkurrenten

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von Julia Meyer und Andreas Huber und rja, dwi

Google legt Beschwerde gegen zwei EU-Anordnungen im Rahmen des Digital Markets Act ein. Diese verpflichten den Konzern, konkurrierenden KI-Assistenten Zugang zu Android-Funktionen und alternativen Suchmaschinen Zugang zu bestimmten Suchdaten zu gewähren. Google sieht darin eine Gefahr für die Privatsphäre und Sicherheit der User.

(Source: Unsplash / Adarsh Chauhan)
(Source: Unsplash / Adarsh Chauhan)

Update vom 29.09.2026: Google hat Beschwerde gegen zwei Anordnungen der EU im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) eingereicht. Die Anordnungen würden die Sicherheit und Privatsphäre der User gefährden, begründet Google die Beschwerde laut "Reuters" (Paywall).

"Wir legen gegen Entscheide Berufung ein, die uns zwingen würden, die privaten Suchverläufe von Nutzern ohne ausreichende Anonymisierung weiterzugeben und wichtige Sicherheitsvorkehrungen auf Android zu schwächen", sagte Oliver Bethell, Googles leitender Wettbewerbsdirektor gegenüber Reuters. 

EU-Kommission will fairen Wettbewerb fördern

Im Juli 2026 erliess die Europäische Kommission im Rahmen des DMA zwei Pakete verbindlicher Massnahmen für Google. Damit wolle die Kommission die Wettbewerbsbedingungen für alternative KI-Assistenten und Suchmaschinen verbessern.

Suchmaschinen und KI-Assistenten anderer Anbieter hätten bislang nicht dieselben Möglichkeiten wie Googles eigene Dienste. KI-Assistenten von Drittanbietern hätten auf Android-Geräten nur beschränkten Zugang zu wichtigen Funktionen des Betriebssystems. Dadurch seien alternative KI-Assistenten für die rund 60 Prozent der EU-Nutzer mit Android-Gerät weniger attraktiv, schreibt die Kommission. Beide Massnahmen enthielten Schutzvorkehrungen, um die Privatsphäre der User sowie die Integrität und Sicherheit der Geräte zu schützen.

Massnahmen für KI-Assistenten und alternative Suchmaschinen 

Die erste Massnahme gibt vor, dass Android-User auch alternative KI-Assistenten ähnlich aufrufen können müssen, wie sie per Sprachbefehl "Hey Google" Googles eigenen Dienst aufrufen. Zudem sollen alternative KI-Assistenten in Apps auf dem Gerät Aufgaben für die User erledigen können. Solche Funktionen seien bislang weitgehend Googles eigenen KI-Diensten vorbehalten.

Die zweite Massnahme der Kommission bezieht sich auf Google-Search-Daten. Google müsse Suchdaten für andere Suchmaschinen und KI-Chatbots mit Suchfunktion freigeben. Laut Kommission sind solche Daten wichtig für die Entwicklung und Optimierung konkurrierender Suchmaschinen. Google habe hier einen Wettbewerbsvorteil, weil das Unternehmen Suchdaten in grossem Umfang sammeln und zur Verbesserung seiner eigenen Dienste einsetzen könne. Die Kommission wolle damit fairere Wettbewerbsbedingungen schaffen und andere Suchdienste fördern, darunter auch auf Datenschutz spezialisierte Angebote. Die Daten müssten vor der Weitergabe anonymisiert werden.

Der auf Privatsphäre spezialisierte Suchmaschinenanbieter Duckduckgo äussert sich gegenüber "Reuters" zur Google-Beschwerde: "Das Framework für Anonymisierung ist robust und kein künstlich konstruierter Zweifel wird das ändern. Das einzige, was diese Beschwerde Google bringt, ist Zeit."

 

Originalmeldung vom 20.04.2026:

Google soll Daten mit anderen Anbietern teilen

Google soll Drittanbietern Daten zu Suchanfragen, Reihenfolgen in Suchergebnissen sowie zum Klick- und Browsingverhalten zu fairen Bedingungen zur Verfügung stellen. Dies fordert die EU-Kommission, die entsprechende Massnahmen ausarbeitet. Ziel sei es, auch kleineren Suchmaschinen sowie KI-Chatbots zu ermöglichen, die dominierende Marktstellung des US-Konzerns anzufechten, teilt die Kommission mit.

Das EU-Exekutivorgan legte auch schon erste Vorschläge für die Regelung vor. Sowohl Betreibern von Suchmaschinen als auch KI-Chatboots sollte Google demnach Zugriff auf seine Daten gewähren. Dies soll ihnen erlauben, echte Alternativen zur Suchmaschine von Google anzubieten. 

Die EU-Kommission verweist in ihrer Mitteilung auf das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act), mit der sie die Macht grosser Onlineplattformen reguliert. Google gehöre aufgrund seiner dominanten Stellung zu den sogenannten Gatekeepern (Torwächtern), die einer Sonderregelung bedürften. 

Wenn sich zwischen der Europäischen Kommission und Google keine einvernehmliche Lösung findet, könnte es zu einem Verfahren aufgrund von DMA-Verstössen kommen, bei dem erhebliche Strafen drohen, wie die Behörde weiter mitteilt. Der US-Konzern wie auch Konkurrenzunternehmen könnten nun Gegenvorschläge ausarbeiten, die Brüssel berücksichtigen wolle. 

 

Ein US-Gericht hat Google und Meta übrigens wegen Förderung von Social-Media-Sucht verurteilt. Lesen Sie hier mehr dazu. 

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