E-Government der Kantone noch immer nicht geeignet für Menschen mit Behinderungen

Uhr | Aktualisiert
von fgr@netzwoche.ch
Die Stiftung „Zugang für alle“ hat 50 Internetangebote von Bund, Kantonen und Gemeinden auf ihre Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen getestet. Das Fazit: Während die Seiten der Bundesverwaltung im Vergleich zur Studie von 2004 deutlich besser geworden sind, weisen die E-Government-Angebote vieler Kantone trotz gesetzlicher Vorschriften noch immer klare Mängel auf. Keine der 50 getesteten Websites erfüllte alle Anforderungen an barrierefreie Internetangebote. Die beste Zugänglichkeit erreichen die Websites der zentralen Bundesverwaltung (www.admin.ch, www.eda.admin.ch, www.edi.admin.ch, www.efd.admin.ch, www.ejpd.admin.ch, www.evd.admin.ch, www.uvek.admin.ch, www.bk.admin.ch). Ebenfalls gut geeignet für Menschen mit Behinderungen ist der Internetauftritt des Schweizer Portals www.ch.ch. Die Websites der bundesnahen Betriebe und der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen sind hingegen deutlich schlechter zugänglich. Auf besonders grosse Hürden stossen Menschen mit Behinderungen auf der Website des Bundesgerichts (www.bger.ch). Bei den Kantonen zeigt sich ein sehr uneinheitliches Bild. Im Vergleich zu den Websites der Departemente des Bundes schneiden die Kantone in der Regel deutlich schlechter ab. Ausgenommen von positiven Beispielen, wie den Kantone Bern, Genf, Glarus, Uri oder Waadt, sind die kantonalen Internetangebote nach wie vor nicht geeignet für Menschen mit Behinderungen. Bei den fünf grössten Schweizer Städten war kein Internetangebot ausreichend barrierefrei. Hier sieht die Stiftung noch einen grossen Handlungsbedarf. Erfreulicherweise würden aber zurzeit mehrere Organisationen des Gemeinwesens ein Redesign ihrer Internetangebote unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit durch führen. Die Stiftung hält fest, dass Barrierefreiheit vom Behindertengleichstellungsgesetz gefordert wird. E-Government-Angebote können Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Amtsstellen und Dienstleistungen erleichtern, die sie heute oft nicht ohne fremde Hilfe aufsuchen und in Anspruch nehmen können. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Websites der öffentlichen Hand barrierefrei gestaltet sind. Die Internetangebote wurden nach den Richtlinien des Bundes zur Gestaltung barrierefreier Websites und den internationalen Web Content Accessibility Guidelines von Menschen mit Behinderungen und Experten der Stiftung „Zugang für alle“ überprüft. Finanziert und getragen wurde die Accessibility-Studie von der Schweizerischen Bundeskanzlei, dem Bundesamt für Kommunikation, dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, Namics, Swisscom und der Zürcher Kantonalbank.
Tags