Kontroverse um anzeiger.ch: Bundesgericht muss entscheiden

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Der Streit um die Methode des Suchmachinenbetreibers Nexpage geht weiter. Dieser sammelt mit den Sites anzeiger.ch und immo.ch Immobilieninserate anderer Plattformen, bereitet sie mit Zusatzinformationen auf und publiziert sie dann selber im Netz. Am 14. Juli hatte das Luzerner Obergericht die Klage von fünf Immobilien-Plattformen (homegate, ImmoScout24, Swissclick, Tamedia und Anzeiger Luzern) in zweiter Instanz abgewiesen (NetzwocheTicker vom 9. 8.). Nun haben die Betreiber der unterlegenen Immo-Sites entschieden, die Klage ans Bundesgericht weiterzuziehen. Sie werfen Nexpage vor, sie kopiere gegen den Willen der Marktplatzanbieter die Immobilieninserate und verwerte sie darauf selber kommerziell. Durch das Kopieren von Daten erhöhe sich zudem das Risiko von Fehlern und der Publikation veralteter Darten. Die damit verbundenen Probleme würden nicht auf Nexpage, sondern auf die Plattformen zurückfallen. Das Luzerner Obergericht hatte hingegen festgestellt, dass Nexpage nicht unlauter handle und einen angemessenen eigenen Aufwand zur kommerziellen Weiterverwertung betreibe. Zudem liege es in der Natur der Sache, dass der Wettbewerbsvorsprung im Internet von vornherein minimalisiert wird.