RPost: "Die Wahrheit sieht anders aus"
RPost gibt im Streit um Incamail der Schweizerischen Post nicht klein bei und fährt mit gröberem Geschütz auf.
Die Uneinigkeit zwischen der Schweizerischen Post und RPost nimmt allmählich bizzare Züge an. Heute morgen hat RPost eine Medienmitteilung mit dem Titel "Die Wahrheit sieht anders aus. RPost veröffentlicht Aussagen der Schweizer Post vor dem Zürcher Handelsgericht", verschickt.
Darin schreibt RPost, die Schweizerische Post habe als "Antwort auf eine Verlautbarung von RPost vom 5. März 2012 gegenüber den Medien Aussagen gemacht, die in keiner Art und Weise den Tatsachen entsprechen" und weiter "Um den aktuellen Status der Wahrheit entsprechend wiederzugeben, hat sich RPost dazu entschieden, einige der Aussagen, welche die Schweizer Post vor dem Zürcher Handelsgericht gemacht hat zu veröffentlichen".
Incamail: keine Zeitangabe (mehr) - sagt RPost
RPost behauptet in ihrer Mitteilung, kurz gesagt, Incamail liefere zwar eine Versand- sowie eine Empfangsquittung, doch würden diese Incamail Quittungen keine Zeitangabe (mehr) umfassen und diese auch in Zukunft nicht mehr anbieten. Noch gestern schrieb RPost in einer Mitteilung, dass der Incamail-Dienst keine Versandbestätigungen ausstelle. Heute dreht sich nun alles um den Zeitpunkt.
Ein Statement der Schweizerischen Post zur Frage um die Versand- sowie eine Empfangsquittung steht noch aus, doch in einem kurzen Telefongespräch hat Mediensprecher Mariano Masserini erklärt, dass die Aussage von RPost nicht der Wahrheit entspreche. RPost war für eine Stellungnahme bisher nicht erreichbar.
Update: Inzwischen hat sich die Schweizerische Post mit einem Statement gemeldet (siehe PDF-Datei rechts). Sie schreibt unter anderem, dass Incamail die gesetzlichen Vorgaben erfülle und darin verschiedene Arten von Versand- und Empfangsquittungen vorgesehen seien. Der Zeitpunkt des Abholens bzw. Herunterladens einer Nachricht durch den Empfänger werde bei den Versandarten "Einschreiben" und "eGov" quittiert. Dies werde auch in Zukunft so bleiben.

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