Sarkozys Gesetz gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet ist nicht verfassungskonform
Das französische Verfassungsgericht hat Einsprüchen von Abgeordneten der Sozialistischen Partei (PS) Frankreichs gegen das umstrittene „Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet“ stattgegeben. Dies berichtet der Onlinenewsdienst Heise. Mit dem sogenannten HADOPI-Gesetz (Haute Autorité pour la Diffusion des Œuvres et la Protection des droits sur Internet) droht Personen, die wiederholt illegal Filme oder Musik aus dem Internet herunterladen, eine Kappung ihres Internetanschlusses.
Die Richter im Palais Royal erklärten nun, dass das Gesetz gleich in mehreren Punkten verfassungswidrig sei. Gemäss dem Verfassungsgericht schliesst das in der Menschenrechtserklärung festgeschriebene Recht auf Informationsfreiheit heute auch den freien Internetzugang ein. Weiter hätten Richter und nicht das HADOPI darüber zu entscheiden, ob Verstösse so gravierend seien, dass eine Freiheitsbeschränkung in Form einer Internetsperre zu rechfertigen sei.
Die französische Nationalversammlung hatte das von Regierung und Senat ausgearbeitete Gesetz Anfang April 2009 mit den Stimmen des konservativen Regierungsbündnisses UMP verabschiedet. Trotz der Kritik an seinem HADOPI-Gesetz greift Nicolas Sarkozy im Kampf gegen die Internetpiraterie hart durch. Offenbar hat die französische Polizei in Zusammenarbeit mit dem Militärgeheimdienst zu einem grossen Schlag gegen die Piraterie ausgeholt. Gemäss Heise.de wurde schon vergangene Woche in Zusammenarbeit mit der „Association de lutte contre le piraterie audiovisuel“ (ALPA) der Bittorrent-Tracker Snowtigers abgeklemmt und 21 Server beschlagnahmt sowie 10 Mitarbeiter in Paris und Toulouse verhaftet.
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