Sieg von Sunrise auf der Letzten Meile: Comcom zwingt Swisscom, den Bitstrom-Zugang zu öffnen
Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) verpflichtet Swisscom, den schnellen Bitstromzugang während vier Jahren anzubieten. Nachdem das Parlament den Weg zur Entbündelung zumindet gesetzlich frei gemacht hatte, weigerte sich Swisscom, der Konkurrenz den Bitstromzugang zu gewähren. Swisscom biete den regulierten Bitstromzugang nicht an, da das Unternehmen im Breitbandbereich aufgrund der Kabelnetzbetreiber nicht marktbeherrschend sei, begründete der Telco.
Sunrise reichte im April beim Bakom zuhanden der Comcom eine Klage gegen Swisscoms Vorgehen ein. Basierend auf einer Untersuchung der Wettbewerbskommission (Weko) entschied die Comcom nun, dass Swisscom im Breitbandbereich tatsächlich marktbeherrschend ist. „Swisscom ist mit seinem flächendeckenden Anschlussnetz (Letzte Meile) das einzige Unternehmen, das für andere Anbieter schweizweit Vorleistungen für Breitbandinternetangebote wie den schnellen Bitstromzugang anbieten kann. Andere Fernmeldedienstanbieter sind auf die Vorleistungen von Swisscom angewiesen, denn sie verfügen über keine Ausweichmöglichkeiten... Der indirekte Wettbewerbsdruck durch die Kabelnetzbetreiber ist jedoch nur beschränkt vorhanden, da die Kabelnetzbetreiber nur über eine beschränkte Abdeckung verfügen und regional zersplittert sind. Dies zeigt sich auch aufgrund der Marktentwicklungen im Breitbandinternet. Swisscom baut mit der ADSL-Technologie ihre Vorreiterrolle gegenüber den Kabelnetzbetreibern zunehmend aus“, begründet die Weko. Alternative Anbieter seien auf den Zugang zum flächendeckenden Anschlussnetz der Swisscom angewiesen, um landesweit Breitbanddienste anbieten zu können, ergänzt die Comcom. Die Konkurrenz von regional tätigen TV-Kabelnetzbetreibern, die Breitbanddienste anbieten, reiche nicht aus, um Swisscom auf dem Vorleistungsmarkt ausreichend unter Wettbewerbsdruck zu setzen. Die Kabelnetzbetreiber könnten nicht verpflichtet werden, ebenfalls den Bitstromzugang anzubieten, da das Fernmeldegesetz nur eine Entbündelung der Kupferkabel von Swisscom vorsehe.
Sunrise sehe den Entscheid der ComCom als Bestätigung, dass Swisscom auch bei ADSL eine marktbeherrschende Stellung einnimmt, heisst es in einer Stellungnahme von Sunrise. Der Telco weist einmal mehr darauf hin, erste entbündelte Angebote 2008 anbieten zu wollen. Am kommenden Dienstag, dem 27. November, wird Sunrise ihre erste „entbündelte Zentrale“ in Zürich-Oerlikon vorstellen. Dies sei die erste von mehreren hundert Swisscom-Zentralen, in denen Sunrise nach und nach eigene Ausrüstung installiert, um Kunden den direkten Zugang zum Sunrise-Netz zu ermöglichen.
Swisscom wehrt sich in einer Stellungnahme gegen den Entscheid, marktbeherrschend zu sein. "Der Anteil von Swisscom im Breitband-Endkundenmarkt von lediglich knapp 50 Prozent liegt deutlich tiefer als im Durchschnitt der europäischen Länder", argumentiert der Telco. "Der tiefe Marktanteil ist eine Folge des Wettbewerbs mit den Kabelnetzanbietern. Swisscom kann sich im Wiederverkaufsmarkt nicht unabhängig verhalten." Man könne auch nicht als marktbeherrschend bezeichnet werden, weil nur Swisscom, nicht aber die meisten Kabelnetzanbieter Angebote zum Wiederverkauf unterbreiten. Dafür dürfe Swisscom nicht bestraft werden. Die Kabelnetzbetreiber könnten selber seit Jahren Wiederverkaufsangebote machen.
Swisscom kann gegen diesen Entscheid der Comcom beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde führen. Man prüfe das Vorgehen und werde das weitere Vorgehen entscheiden, teilt Swisscom mit. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass Swisscom dies tun wird, denn während der Dauer des Verfahrens muss Swisscom den regulierten Bitstromzugang nicht anbieten. Und genau um diese Verzögerungstaktik geht es Swisscom.
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