Street View: Google besiegt Datenschützer
Das höchste Schweizer Gericht in Lausanne hat entschieden: Google muss Gesichter und Nummernschildern auf Street View nicht zu 100 Prozent anonymisieren. Ganz ohne Effekt war die Intervention von dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür aber dennoch nicht.
Das Bundesgericht hat im Street-View-Prozess ein endgültiges Urteil gefällt. Dieses besagt, dass von Google keine 100-prozentige Anonymisierung von Gesichtern und Nummernschildern verlangt werden kann. Es sei "nicht gerechtfertigt, zusätzlich zur automatischen Anonymisierung vor der Aufschaltung im Internet eine vollständige Unkenntlichmachung aller Gesichter und Fahrzeugkennzeichen in Google Street View zu verlangen", so das Gericht laut der Basler Zeitung.
Sieg oder Teilsieg?
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Google also gutgeheissen - teilweise. Vor sensiblen Einrichtung wie Altersheimen, Frauenhäusern, Gefängnissen, Gerichten, Schulen und Spitälern wird von Google laut Urteil eine 100-prozentige Anonymisierung verlangt. Der Internetkonzern wird zudem dazu verpflichtet, medial über bevorstehende Aufnahmen und Aufschaltungen von Bildern zu informieren. Ein einfacher Hinweis auf der Website von Google reiche nicht, heisst es im Urteil.
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte von Google im September 2009 verlangt, Bilder auf Street View komplett zu anonymisieren. Im April 2011 reichte er beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen Google ein und bekam Recht. Das Gericht verpflichtete Google damals, sämtliche Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich zu machen. Google zog das Urteil an das Bundesgericht weiter und ist nun als Sieger aus dem Prozess hervorgegangen.
Google zeigt sich zufrieden
In einer Medienmitteilung nimmt Google zum Urteil Stellung: "Wir freuen uns, dass uns das Schweizerische Bundesgericht in einem Hauptbestandteil unserer Beschwerde bestätigt hat", sagt Daniel Schönberger, Head of Legal Switzerland von Google. "Wir sehen uns das Urteil nun genau an, besprechen es mit dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und prüfen die sich bietenden Möglichkeiten."
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