Swico mit neuen IT-AGBs unzufrieden
Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Informatikdienstleistungen sind seit Oktober 2010 bekannt. Die anvisierten Ziele sind damit aber gemäss dem Wirtschaftsverband für die digitale Schweiz Swico nicht erreicht worden.
Seit kurzem liegen die revidierten AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) für Informatikleistungen vor. Diese gelten für die Beschaffung in der Bundesverwaltung, SBB, ETH Zürich und EPF Lausanne. Nicht zufrieden mit den neuen Richtlinien ist die Swico: Die angestrebten Ziele wie Modernisierung, Bereinigung von Unklarheiten und die Verbesserung des Beschaffungsprozesses habe man nicht erreicht, so der Branchenveraband.
Zwar sollen die neuen AGB tatsächlich eine grössere Flexibilität bringen, weil mehr in Einzelverträgen geregelt werden kann, doch der genaue Inhalt dieser Einzelverträge sei bis jetzt nicht bekannt. Somit muss ihnen in Zukunft eine grössere Bedeutung zugewiesen werden. Da der Swico bis anhin keine Einsicht in diese Einzelverträge hatte, weil die Beschaffungsstellen sie nicht veröffentlichten, bleibe hier ein grosses Fragezeichen bestehen.
Immerhin sei die vom Bund früher uneingeschränkt verlangte Akzeptanz der AGB aufgehoben worden. Sie gelte allenfalls noch in Ausnahmefällen, so Swico-Rechtsberater Peter K. Neuenschwander laut Inside-channels.ch: "Die grundsätzliche Zusage, auf diese Praxis zu verzichten, sowie der Umstand, dass die AGB an sehr vielen Orten explizit auf Änderungsmöglichkeiten im zu verhandelnden Vertrag verweisen, ist sicher das Highlight der Revision."

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