Swisscoms Wimax-Test im Berner Oberland wurde gerichtlich gestoppt
Der von Swisscom im Berner Oberland durchgeführte Wimax-Feldversuch muss auf Anordnung des Berner Verwaltungsgerichts sofort abgebrochen werden. Das Gericht gab der Beschwerde der Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener Gigaherz statt.
Grund für die Beschwerde war die von Swisscom angegebene Sendeleistung des Sendemastes von fünf Watt ERP. Dies sei eine eher unwahrscheinliche Zahl, wenn man bedenkt, dass mit dieser Leistung ein Sendegebiet von 330 Quadratkilometern abgedeckt werden müsse, erklärt Hans Jakob von Gigaherz gegenüber dem Netzwocheticker. Es liege die Vermutung nahe, dass hiermit das ab einer Sendeleistung von sechs Watt ERP juristisch vorgeschriebene Baubewillungsverfahren umgangen und ausserdem ein Präjudizfall für das einfache Aufstellen solcher Masten geschaffen werden sollte, so Jakob weiter.
Swisscom-Sprecher Christian Neuhaus zeigte sich gegenüber der SDA von dem Gerichtsurteil überrascht, konnte aber noch nichts über die Konsequenzen des Entscheids für die Zukunft des Projekts sagen. Die Zeit ist allerdings knapp. Die von Swisscom im Jahr 2006 für 6,1 Millionen Franken erworbene BWA-Lizenz (Broadband Wireless Access) ist mit mehreren Auflagen verbunden. Einerseits müssen bis Ende 2009 mindestens 120 Sende- und Empfangseinheiten betrieben werden. Andererseits, und auch gewichtiger, muss bis zum 31. Dezember 2007 der kommerzielle Betrieb aufgenommen werden.
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