UPC Cablecom muss Joiz aufschalten
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der UPC Cablecom gegen den Aufschaltentscheid des Bakom abgewiesen. Das Unternehmen ist nun verpflichtet, den Fernsehkanal Joiz auf ihr analoges Kabelnetz und in HD aufzuschalten.
UPC Cablecom muss den Fernsehsender Joiz definitiv aufschalten. Dies hat das Bundesgericht entschieden, wie Joiz mitteilt. Joiz ist ein Schweizer Fernsehkanal, der ausschliesslich Programme für Jugendliche und junge Erwachsene in der Schweiz produziert. Mit dem Urteil des Bundesgerichtes werden der Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Damit wird die Beschwerde von UPC Cablecom gegen den Aufschaltentscheid abgewiesen.
UPC Cablecom muss den Fernsehsender nun spätestens ab dem 26. Juni analog und in HD verbreiten. "Das Urteil des Bundesgerichts ist eine weitere Bestätigung für Joiz. Und es ist ein Sieg für die junge Generation von Mediennutzern in der Schweiz", wird Alexander Mazzara, CEO von Joiz, in der Mitteilung zitiert.
Kluges Meerschweinchen präsentiert seine Tricks
Unternehmensportrait und Statement
Schweizer Unternehmen setzen für Social Media auf KI-Tools
KI-Boom treibt Infrastruktur-Ausgaben
SmartIT ernennt Head of Marketing und Sales
Kyos und Regdata lancieren Cybersecurity-Lösung für SaaS-Anbieter
Sichere, robuste Konnektivität für Unternehmensanforderungen und -budgets
Bechtle meldet weniger Gewinn trotz starkem Schlussquartal
NGO-Bündnis warnt vor Ausweitung der Online-Überwachung