Neue Motion

Beschaffungswesen des Bundes soll transparenter werden

Uhr | Aktualisiert

Sämtliche Beschaffungen des Bundes ab 50'000 Franken sollen mindestens einmal jährlich öffentlich und in maschinenlesbarer Form publiziert werden. Dies sieht eine Motion von Edith Graf-Litscher vor.

Edith Graf Litscher, SP-Nationalrätin des Kantons Thurgau und Co-Präsidentin der Parlamentarischen Gruppe für Digitale Nachhaltigkeit, fühlt sich wohl in ihrer Haut.
Edith Graf Litscher, SP-Nationalrätin des Kantons Thurgau und Co-Präsidentin der Parlamentarischen Gruppe für Digitale Nachhaltigkeit, fühlt sich wohl in ihrer Haut.

Edith Graf-Litscher, SP-Nationalrätin und Co-Präsidentin der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit (Parldigi), will, dass das Beschaffungswesen des Bundes transparenter wird. Sie wird daher in der Frühlingssession vom 03. bis 21. März eine Motion einreichen, damit künftig sämtliche Beschaffungen des Bundes ab 50'000 Franken mindestens einmal jährlich öffentlich und in maschinenlesbarer Form publiziert werden. Dies schreibt Parldigi in einer Mitteilung.

Die Motion mit dem Namen "Transparenz im Beschaffungswesen – Publikation Basisinformationen aller Beschaffungen des Bundes ab CHF 50'000" sieht eine entsprechende Ergänzung der AGB des Bundes vor. Unterstützt wird Graf-Litscher von den Parldigi-Mitgliedern Christian Wasserfallen (FDP), Kathy Riklin (CVP), Thomas Aeschi (SVP) und Balthasar Glättli (Grüne).

Unregelmässigkeiten bei Seco und Insieme

Als Grund für die Motion nennt Parldigi die Unregelmässigkeiten um Insieme und IT-Beschaffungen beim Seco. Eine jährliche Publikation der Basisinformationen aller Beschaffungen ab CHF 50'000 informiere transparent über die Beschaffungspraxis und helfe, Missbräuche präventiv zu unterbinden. Die unrechtmässige Aufteilung in kleinere Aufträge an dieselbe Firma unterhalb der WTO-Grenze von CHF 230'000 würde so "sichtbar und de facto verunmöglicht", heisst es in einer Mitteilung.

Doch kann die Motion, falls sie durchkommt, Unkorrektheiten bei der Vergabe von IT-Projekten künftig unterbinden? "Eine hundertprozentige Sicherheit hat man mit keinem System", sagt Graf-Litscher auf Anfrage. Aber zumindest könne man gewisse Hürden einbauen, die einen korrekten Verlauf begünstigen. "Ich bin überzeugt, dass man so einen wesentlichen Beitrag leisten kann, um Mauscheleien zu unterbinden", sagt Graf-Litscher. Der zusätzliche bürokratische Aufwand sollte ihrer Meinung nach nur wenige Minuten betragen, da eh schon alles elektronisch aufbereitet werde. Auch das Feedback von Amtkollegen sei bisher positiv gewesen.

Konkrete Umsetzung

Die Liste der entsprechenden Beschaffungen soll folgende Angaben enthalten: Auftraggeber, Auftragnehmer (Name der Firma, Ort), Gegenstand, Auftragswert, Vergabeverfahren (offen, selektiv, freihändig), Datum Vertragsabschluss, Zeitraum der Auftragsausführung. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) publiziert schon jetzt eine ähnliche Liste.

Die Veröffentlichung der Beträge und Firmennamen sei gemäss EFK und EDÖB ohne gesetzliche Anpassungen möglich, so Parldigi.

Tags