Kein Lotteriegeld in Zürich

Elektronisches Patientendossier nicht gemeinnützig

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von George Sarpong

Die Finanzkommission des Kantons Zürich stellt sich gegen eine Teilfinanzierung des elektronischen Patientendossiers im Kanton. Das Projekt sei nicht gemeinnützig.

Die Finanzkommission des Zürcher Kantonsrates hat die Anschubfinanzierung des elektronischen Patientendossiers (EPD) mit Geld aus dem Lotteriefonds abgelehnt. Sie beantragte, nicht auf die Vorlage einzutreten, wie etwa Inside-IT unter Berufung auf SDA berichtet.

Noch im Dezember des vergangenen Jahres bewilligte der Zürcher Kantonsrat 4,75 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds für den Aufbau der Trägerschaft Zürcher Affinity Domain (ZAD). Die ZAD organisiert den Aufbau und den Betrieb des elektronischen Patientendossiers im Kanton Zürich.

Der Regierungsrat wollte zudem sicherstellen, dass Finanzhilfen, die der Bund gestützt auf das Bundesgesetz vom 19. Juni 2015 über das elektronische Patientendossier für das gemäss Dispositiv I unterstützte Vorhaben an den Verein Trägerschaft ZAD leistet, an den Lotteriefonds zurückfliessen, wie es in dem Beschluss vom 22. Dezember weiter heisst.

Kriterium der Gemeinnützigkeit sei nicht gegeben

Umstritten sei in der Finanzkommission nicht das Projekt gewesen, sondern die Art der Finanzierung, wie Fiko-Präsidentin Beatrix Frey-Eigenmann (FDP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte. Die Kommissionsmehrheit sei der Ansicht, das Kriterium der Gemeinnützigkeit sei nicht gegeben, der Beitrag sei deshalb gemäss Lotteriefonds-Reglement nicht zulässig.

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