Regulierung von ICOs: Die Schweiz prescht vor
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat sich zu geplanten Regulierungen von Initial Coin Offerings geäussert. Nicht alle davon sollen unter das Geldwäschereigesetz und das Bankgesetz fallen.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) kündigte im Oktober an, Initial Coin Offerings (ICO) zu analysieren. Firmen können mit ICOs Kapital beschaffen, indem sie die Blockchain nutzen. Nun hat die Finma eine Wegleitung zum Thema publiziert.
"Nicht bei allen ICOs ist Finanzmarktrecht anwendbar", teilt die Finma mit. Sie will also nicht alle ICOs dem Geldwäschereigesetz und Bankgesetz unterstellen. Eine einschlägige Rechtsprechung zum Thema gebe es noch nicht, eine übereinstimmende juristische Lehrmeinung ebenfalls nicht. "Es müssen jeweils die Umstände im Einzelfall berücksichtigt werden", schreibt die Finma.
Die Finma will ICOs laut eigenen Angaben so regulieren, dass die Marktteilnehmer ihre Entscheide für Anlagen auf der Grundlage verlässlicher Mindestangaben treffen können. Sie wolle zudem sicherstellen, dass der Handel fair und zuverlässig sei.
Die Aufsichtsbehörde beurteilt die wirtschaftliche Funktion und den Zweck der herausgegebenen Token. Sie behandelt die Token je nach Klassifizierung anders. Wichtig ist dabei auch die Frage, ob die Token von Beginn des ICOs handel- und übertragbar sind oder nicht. Die Finma unterscheidet folgende Arten von Token:
Zahlungs-Token sind Kryptowährungen, die nicht mit weiteren Funktionalitäten oder Projekten verknüpft sind. Die Token würden zum Teil erst mit der Zeit Funktionalität und Akzeptanz als Zahlungsmittel erlangen. Die Finma will diese ICOs den Geldwäschereibestimmungen unterstellen, aber nicht als Effekte behandeln.
Nutzungs-Token bieten Zugang zu einer digitalen Dienstleistung. Sie seien keine Effekte, wenn der Token ausschliesslich diese Funktion erfülle und zum Zeitpunkt der Ausgabe so einsetzbar sei. Wenn Nutzungs-Token aber auch die wirtschaftliche Funktion als Anlage erfüllen, behandelt sie die Finma wie Anlage-Token.
Anlage-Token sind Vermögenswerte wie Anteile an Realwerten, Unternehmen, Erträgen oder ein Anspruch auf Dividenden oder Zinszahlungen. Der Token sei damit hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Funktion wie Aktien, Obligationen oder ein derivatives Finanzinstrument zu werten. Die Finma behandelt diese Token als Effekte, was in der Regel auch obligationenrechtliche Pflichten wie zum Beispiel die Prospektpflichten umfasse.
Finma warnt vor Risiken
Die Finma weist darauf hin, dass ICOs auch Mischformen der drei Kategorien sein können. Wenn ein Nutzungs-Token auch breit als Zahlungsmittel einsetzbar sei oder sein soll, könne er dem Geldwäschereigesetz unterstellt sein. In ihrer Mitteilung warnt die Finma auch vor Risiken, etwa vor der hohen Preisvolatilität.
Das Geldwäschereigesetz sehe für Finanzintermediäre Pflichten wie die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten vor. Das schütze vor Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, sagt die Finma. Da sich in der dezentral organisierten Blockchain Vermögenswerte anonym übertragen lassen, seien diese Risiken besonders hoch.
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