Klassenchats stehen in Frage

Warum Whatsapp und die EU-DSGVO Schweizer Schulen bewegen

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Whatsapp hat das Mindestalter seiner Nutzer auf 16 Jahre erhöht und damit für Schweizer Schulen ein Problem verursacht. Die beliebten Klassenchats sind in der bisherigen Form nicht mehr möglich. Alternativen sind wenig attraktiv.

(Source: lupo / pixelio.de)
(Source: lupo / pixelio.de)

Auf den 25. Mai 2018 hat Whatsapp das Mindestalter für seine Nutzer auf 16 Jahre erhöht. Hintergrund ist laut einem Bericht der "Sonntagszeitung" die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Die Verordnung verlange, dass nur noch Daten von Nutzern ab 16 Jahren verarbeitet werden dürfen. Whatsapp führte die Regelung für den ganzen europäischen Raum ein, zu dem auch die Schweiz gehört.

Kommunikationskanal fällt weg

Die Erhöhung des Mindestalters wirkt sich auf die Schweizer Schulen aus. Bislang hätten Schüler und Lehrer in Whatsapp-Klassenchats miteinander kommunizieren können. Dies sei nun nicht mehr möglich, sagt der Dietliker ZH Schulleiter Reto Valsecchi der Sonntagszeitung. In der Schweiz ende die reguläre Schulzeit normalerweise mit 15 Jahren.

Für die Schulen sei die Abschaltung der Klassenchats eine Herausforderung. Lehrer hätten ihren Schülern per Whatsapp Informationen zu Stundenplanänderungen, Ausflügen oder Klassenlagern sowie Dokumente übermittelt. "Auch Hausaufgaben und Hilfestellungen dazu werden über Whatsapp-Gruppen organisiert", zitiert die Zeitung Christian Hugi, Präsident des Lehrerverbands des Kantons Zürich.

Wer weiterhin Whatsapp nutzt, obwohl er jünger als 16 Jahre ist, verstösst aber nicht gegen das Gesetz, wie Rechtsanwalt Martin Steiger gegenüber "20 Minuten" sagt. Es gehe hier nur um die Nutzungsbedingungen des Messengers. "Es geht Whatsapp nicht darum, unter 16-Jährige auszuschliessen, sondern Whatsapp möchte auf Nummer sicher gehen", zitiert 20 Minuten Steiger.

Die Gefahr, dass Whatsapp Nutzer sperrt, halte Steiger für "sehr gering". Auch vor der EU-DSGVO seien Eltern für die Mediennutzung ihrer Kinder verantwortlich gewesen - unabhängig vom Kanal. Aussagen wie jene des Zürcher Datenschutzbeauftragten, dass die Nutzung von Whatsapp an Schulen nach Schweizer Recht unzulässig sei, bezeichnet Steiger als "realitätsfremd".

Alternativen gesucht

Nun sei eine Suche nach Alternativen angebrochen. In Dietlikon habe für seine 200 Schüler eine offizielle E-Mail-Adresse als Ersatz eingerichtet. Der Zürcher Lehrerverband setze auf andere Apps, die ihre Alterslimiten nicht nach oben anpassten. Auch SMS wird als neues altes Kommunikationsmittel zwischen Lehrern und Schülern gehandelt. Keine gute Idee, meinen Lehrer. "Die jüngere Generation weiss schon gar nicht mehr, was das ist", zitiert die die Sonntagszeitung den Aargauer Schulleiter Peter Merz.

Merz habe eine andere Lösung gefunden. Die Nutzungsbedingungen von Whatsapp sähen eine Ausnahme beim Mindestalter vor, wenn alle beteiligten Eltern einwilligten. Diesen mit Aufwand verbundenen Weg will Merz nun gehen, um die Klassenchats weiterführen zu können.

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