EU-DSGVO

Die ersten 100 Tage

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Seit dem 25. Mai gilt die EU-DSGVO für alle Unternehmen, die Daten von Personen in der Europäischen Union ­sammeln und verarbeiten. Inzwischen sind einige Monate ins Land gezogen. Ruhig ist es um die neuen Datenschutzregeln der EU aber trotzdem nicht geworden. Zeit für eine erste Zwischenbilanz.

(Source: Rawpixel / iStock.com)
(Source: Rawpixel / iStock.com)

Am 25. Mai 2018 war es so weit. Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) wurde nach zwei Jahren Übergangsphase wirksam. Unternehmen, die persönliche Daten von Kunden oder Nutzern in der EU verarbeiten, sind seither den neuen Regeln unterworfen. Das Interesse an der EU-DSGVO im Vorfeld des Stichtags war gross – ebenso wie die Befürchtungen und Unsicherheiten, die sich bei den betroffenen Firmen breitmachten. Was ist seit dem 25. Mai passiert? "Die Welt ist nicht untergegangen", gab Anwalt Martin Eckert gut einem Monat nach dem Stichtag Entwarnung. Ruhig ist es um die neuen Datenschutzregeln der EU aber nicht geworden. Ein Überblick:

28. Mai:

Die EU-DSGVO war kaum drei Tage wirksam, da erreichten in mehreren EU-Staaten bereits die ersten Beschwerden gegen IT-Grössen die Datenschutzbehörden. Der Aktivist Max Schrems reichte parallel in vier Staaten gegen Google und Facebook Beschwerden ein, wie "Heise online" berichtet. Er beanstande, dass Android, Instagram, Whatsapp und Facebook von ihren Nutzern eine allgemeine Zustimmung zu den neuen Datenschutzerklärungen verlangen und sie andernfalls aussperren wollten. Das sei ein Verstoss gegen das "Koppelungsverbot" der EU-DSGVO. Ihm zufolge dürfe der Zugang zu Dienstleistungen nicht von einer Zustimmung zur Datennutzung abhängig gemacht werden.

4. Juni:

Als Reaktion auf die Gültigkeit der EU-DSGVO erhöhte Whatsapp das Mindestalter für seine Nutzer auf 16 Jahre – auch in der Schweiz. Laut "Sonntagszeitung" brachte das Schweizer Schulen in Bedrängnis. Bislang hätten Schüler und Lehrer in Whatsapp-Klassenchats miteinander kommunizieren können, dies sei nun nicht mehr möglich. Wer weiterhin Whatsapp nutzt, obwohl er jünger als 16 Jahre ist, verstösst aber nicht gegen das Gesetz, wie Rechtsanwalt Martin Steiger gegenüber "20 Minuten" sagte. Es gehe hier nur um die Nutzungsbedingungen des Messengers.

13. Juni:

Die EU-DSGVO gilt bereits mehr als einen Monat, die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) gerät derweil in Verzug. Der Nationalrat teilte die Totalrevision in zwei Etappen auf. Damit schloss er sich dem Vorschlag der Staatspolitischen Kommission an. Zunächst sollen dringende Anpassungen am Schengen-Abkommen vollzogen werden. Damit könnte sich die Revision des DSG weiter verzögern, wie das linke Lager um SP-Nationalrat Cédric Wermuth kritisierte. Die Revision des Gesetzes ist nötig, da die Schweiz die Europaratskonven­tion 108 unterzeichnete. Auf dieser Konvention basiert auch die EU-Verordnung.

25. Juni:

Die Datenschutzstellen Deutschlands ächzen unter Anfragen zur EU-DSGVO. Wie das deutsche Techportal "t3n.de" berichtet, seien etwa im Bundesland Berlin so viele Anfragen an einem Tag eingegangen wie zuvor in zwei Wochen. Von bis zu 140 Anrufen am Tag berichtet der Datenschützer aus Nordrhein-Westfalen. Allerdings seien es nicht Beschwerden, die die Datenschützer auf Trab hielten. Bürger und Unternehmen wünschten vor allem Informationen und Beratung zur neuen Verordnung.

30. Juli:

Die US-Regierung arbeitet laut "Washington Post" an einer Gesetzesvorlage, die den Datenschutz in den USA vereinheitlichen soll. "Heise" sieht darin zumindest teilweise eine Antwort auf die EU-DSGVO. US-Unternehmen hätten an die Regierung in Washington appelliert, eine eigene Haltung zum Datenschutz zu formulieren. Diese solle allerdings weniger rigoros als die Vorschriften der EU sein.

8. August: Verschiedene Websites sind in Europa auch nach der Sommerpause wegen DSGVO-Bedenken immer noch nicht erreichbar. Wie "Heise" berichtet umfasst eine von Webdesigner Joseph O'Connor zusammengestellte Liste rund 1100 Webauftritte, darunter sind viele US-Newsportale. Blockiert würden Nutzer aus der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Zugriffe aus der Schweiz sind hingegen noch möglich.

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