Sanktion rechtskräftig

Swisscom muss Millionenstrafe zahlen

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Das Bundesgericht bestätigt eine Busse an Swisscom in der Höhe von 186 Millionen Franken. Der Telko wird gebüsst, weil er zwischen 2002 und 2007 von seinen Mitbewerbern hohe Preise für Dienstleistungen verlangt und damit gegen das Kartellgesetz verstossen habe.

(Source: medienarchitekt / Fotolia.com)
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Die Swisscom wird definitiv zur Kasse gebeten. Das Bundesgericht lehnt eine Beschwerde des Telkos gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ab, schreibt "Watson".

Die Busse in der Höhe von 186 Millionen Franken ist damit rechtskräftig.

Die Strafe geht zurück auf eine Untersuchung der Wettbewerbskommission (Weko). Diese beschied Swisscom 2009, die marktbeherrschende Stellung im Bereich der ADSL-Dienste missbraucht zu haben. Die Höhe der Busse betrug ursprünglich 220 Millionen Franken, wie Sie hier lesen können.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2015 zwar den Befund der Weko, senkte die Busse aber auf 186 Millionen Franken.

Zwischen 2002 und 2007 betrieb die Swisscom einerseits ein ADSL-Angebot, stellte aber Drittanbietern auch die Infrastruktur für eigene ADSL-Dienste zur Verfügung, schreibt "Watson" weiter. Für dieses "Vorleistungsangebot" für fremde Anbieter habe das Unternehmen hohe Preise verlangt. "Es habe eine zu knappe Differenz zwischen Vorleistungskosten und Endkundenpreisen («Kosten-Preis-Schere») resultiert", heisst es im Bericht. Damit hätten sie die Konkurrenten daran gehindert, ein profitables ADSL-Geschäft zu betreiben.

Busse ist schon bezahlt

Die Swisscom bedauert in einer Mitteilung den Entscheid des Bundesgerichts. Man sei im genannten Zeitraum nicht marktbeherrschend gewesen, schreibt das Unternehmen. Zudem seien Bandbreite und Preise für Mitbewerber laufend verbessert worden. Deshalb sei der Dienst kein Mittel zur Behinderung der Konkurrenten gewesen, so Swisscom.

Tief in die Tasche greifen muss Swisscom indes nicht: Man habe die Busse bereits 2016 bezahlen müssen, heisst es in der Mitteilung weiter. Das Urteil habe keine Auswirkung auf den Jahresabschluss 2019.

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