Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

Update: Jetzt kommt die Mehrwertsteuerpflicht für Amazon und Co.

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von Saray-Lien Keser und Kevin Fischer und René Jaun und kfi, lha

Versandhandelsplattformen aus dem In- und Ausland sind künftig der Mehrwertsteuer unterstellt. Das Parlament hat eine entsprechende Änderung des Mehrwertsteuergesetzes gutgeheissen.

(Source: Stauke / Fotolia.com)
(Source: Stauke / Fotolia.com)

Update vom 21.Juni 2023: Die Mehrwertsteuerpflicht wird auf ausländische Onlinehändler ausgedehnt. National- und Ständerat verabschiedeten die entsprechende Änderung des Mehrwertsteuergesetzes in der Schlussabstimmung, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Der Nationalrat erteilte ihr mit 191 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen den Segen.

Damit schulden Versandunternehmen im Ausland künftig die Mehrwertsteuer, wenn sie bestellte Waren in die Schweiz liefern, wie die Parlamentsdienste zusammenfassen. Aktuell müssen sie nur Schweizer Mehrwertsteuer zahlen, wenn sie mit ihren Lieferungen jährlich über 100'000 Franken Umsatz machen.

Von der Änderung nicht betroffen sind auf Plattformen angebotene Dienstleistungen oder digitale Güter wie heruntergeladene Spiele. Eine entsprechende Änderung wurde vom Ständerat bereits gutgeheissen, im Nationalrat jedoch noch nicht behandelt.

Update vom 11.Mai 2022:

Auch Nationalrat will Mehrwertsteuer für Amazon und Co.

Auch der Nationalrat will künftig eine Mehrwertsteuer für ausländische Onlinehändler. Wie es bei den Parlamentsdiensten heisst, sollen grosse Plattformen wie Ebay, Alibaba und Amazon diese künftig auf ihren Gesamtumsatz in der Schweiz zahlen. Kommen sie ihrer Pflicht nicht nach, soll der Bund künftig Sendungen von in- und ausländischen Versandhandelsunternehmen und Online-Versandhandelsplattformen vernichten können.

Macht ein ausländisches Versandhandelsunternehmen jährlich über 100'000 Franken Umsatz, müsste es gemäss Mitteilung bereits heute Schweizer Mehrwertsteuer zahlen. Allerdings hätten sich kaum Firmen für die Steuer registriert und gerade die Steuervergehen kleinerer ausländischer Unternehmen seien schwierig zu ermitteln. Die neue Regelung wäre einfacher durchsetzbar, da die grossen Plattformen die Steuer bei ihren Unterlieferanten eintreiben müssen. Lediglich die SVP war gegen diese Plattformbesteuerung aufgrund der damit verbundenen Verteuerung der Waren.

Im Gegensatz zum Bundesrat wolle der Nationalrat die neuen Regeln auf alle steuerpflichtigen Importeure ausdehnen. Das soll sicherstellen, dass inländische Importunternehmen gegenüber ausländischen elektronischen Plattformen nicht im Nachteil seien. Importierte IT-Dienstleistungen sollen von der obligatorischen Plattformbesteuerung nicht betroffen sein. Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes geht nun an den Ständerat.

Originalmeldung vom 27. September 2021:

Amazon und Co. sollen in der Schweiz künftig Mehrwertsteuer zahlen

Der Bundesrat will das Mehrwertsteuergesetz ändern. Er hat am 24. September eine entsprechende Botschaft zur Gesetzesänderung verabschiedet, wie der Bundesrat mitteilt. Er schlägt unter anderem vor, Versandhandelsplattformen der Mehrwertsteuer (MWST) zu unterstellen und die MWST-Abrechnung für KMU nur noch jährlich einzufordern. Der Ball liegt nun beim Parlament.

Die Änderungen im Detail

Online-Versandhandelsplattformen gelten künftig für die Lieferungen, die sie ermöglicht haben, als Leistungserbringer und sollen somit mehrwertsteuerpflichtig werden. Wird dies nicht umgesetzt, kann die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Sendungen von in- und ausländischen Versandhandelsunternehmen und Online-Versandhandelsplattformen vernichten lassen.

Ausländische Tour Operators sollen von der Steuerpflicht befreit werden, wenn sie den Transport in die Schweiz organisieren. Für Produkte der Monatshygiene soll künftig der reduzierte Steuersatz gelten. Eingeführt werde auch, dass eine vom Gemeinwesen als Subvention bezeichnete Mittelverwendung ebenfalls mehrwertsteuerrechtlich als Subvention gilt. Für die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen soll ausserdem eine neue Steuerausnahme eingeführt werden. Dazu zählen auch Leistungen der koordinierten Versorgung im Zusammenhang mit Heilbehandlungen, wie es heisst.

Jährliche Abrechnung der MWST für KMU

Die ESTV soll neu von Mitgliedern der geschäftsführenden Organe Sicherheiten für Steuern, Zinsen und Kosten ihres Unternehmens verlangen können. Das dient als Massnahme gegen Serienkonkurse, wie es weiter heisst. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Organe mehrere Unternehmen geführt haben, die innert kurzer Zeit konkurs gegangen sind.

Laut Bundesrat können KMU die Mehrwertsteuer künftig freiwillig jährlich abrechnen. Zudem soll die ESTV ausländische Unternehmen von der Pflicht befreien können, eine Steuervertretung in der Schweiz zu bestimmen. Das gelte, wenn die Erfüllung der Verfahrenspflichten auf andere Weise sichergestellt ist.

Zudem gelte neu eine generelle Bezugssteuerpflicht für die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten.

Kleinere Auswirkungen - ausser bei der Plattformbesteuerung

Wie der Bundesrat mitteilt, führt die Reform zu wiederkehrenden Mehreinnahmen. Pro Jahr werden diese auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt. Nicht abschätzbare Mindereinnahmen aufgrund der Änderung bei den Subventionen sind dabei nicht berücksichtigt. Es wird zudem mit einem personellen Mehrbedarf von acht Vollzeitstellen gerechnet, wie mitgeteilt wird.

"Mit Ausnahme der Plattformbesteuerung haben alle Massnahmen nur geringe Auswirkungen auf die Einnahmen", heisst es weiter. Der Ball liegt nun wieder beim Parlament.

Auch im Bereich der Digitalisierung sieht die Schweiz Veränderungen entgegen. Der Nationalrat möchte eine neue Schweizer E-ID ausarbeiten lassen und fordert den Bundesrat mit sechs Vorstössen zum Handeln auf. Mehr über die E-ID und den Vorstössen erfahren Sie hier.

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