Vier Vorschläge

So soll die Schweiz in puncto künstlicher Intelligenz den Anschluss nicht verpassen

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von René Jaun und skk

In internationalen Foren wird diskutiert, wie künstliche Intelligenz geregelt werden soll. Auch die Schweiz soll sich an diesen Diskussionen beteiligen, fordert der Bundesrat, und schlägt ein paar Massnahmen vor.

(Source: Adi Goldstein / unsplash)
(Source: Adi Goldstein / unsplash)

Die Diskussionen zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) stehen aktuell noch am Anfang. Dies schreibt das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in einem Bericht an den Bundesrat. Dieser hatte dem EDA den Auftrag erteilt, vertieft zu prüfen, "wie internationale Regeln im KI-Bereich entstehen, wie sie zu qualifizieren sind und inwiefern dadurch Völkerrecht geschaffen wird". Gegebenenfalls sollte das EDA Massnahmen vorschlagen, wie sich die Schweiz dazu positionieren sollte.

Internationale Diskussionen laufen

Laut dem Bericht wird KI international als Schlüsseltechnologie mit geopolitischer Relevanz betrachtet. Neben dem enormen Potenzial führe KI auch zu grundlegenden Wertefragen vor allem im Verhältnis Mensch-Maschine. Diskussionen zur KI-Regulierung finden in zahlreichen internationalen Foren statt. Obwohl diese noch am Anfang stehen, lasse sich ein internationales Regelwerk erkennen, welches auf fünf Ebenen entstehe, nämlich: Völkerrecht, Soft Law, nationale Erlasse mit internationaler Wirkung, technische Standards und Selbstbindung der Unternehmen sowie normative Kraft des Faktischen durch die technologische Entwicklung.

International bestehe der Bedarf zur Regulierung von KI, heisst es im Bericht weiter. Für die Regulierung solle ein prinzipien- und risikobasierter Ansatz gewählt werden. Auserdem zeichne sich ab, dass die Pflichten von staatlichen Behörden und privaten Unternehmen beim Einsatz von KI teilweise denselben Grundsätzen folgen sollen.

Rolle der Schweiz: mitgestalten, aber auch anpassen

Die in der Schweiz diskutierten Ansätze stehen "teilweise in einem Spannungsverhältnis" zu diesem entstehenden internationalen Regelwerk, heisst es weiter, "obwohl die Stossrichtung weder national noch international definitiv festgelegt ist". Unterschiede gibt es konkret beim definierten Regulierungsbedarf und -ansatz sowie bei der Unterscheidung zwischen Staats- und Privatwirtschaft.

"Die Schweiz wird zwar in ihrer nationalen Gesetzgebung eigene Akzente zum Umgang mit KI setzen können. Ein zu grosser Unterschied zwischen internationaler und nationaler Rechtslage wäre jedoch nicht im Interesse der Anschlussfähigkeit der Schweiz an internationale Märkte und Lieferketten zu KI", heisst es im Bericht. Die Schweiz habe umgekehrt gute Voraussetzungen, bei der Ausgestaltung des internationalen Regelwerkes mitzuwirken. Dazu schlägt der Bundesrat vier konkrete Massnahmen vor:

  1. Eine neu geschaffene Fachgruppe für Rechtsfragen soll als Anlaufstelle für rechtliche Expertise im Umgang mit KI in der Bundesverwaltung fungieren. Sie soll den bereits bestehenden Strukturen zu KI des Kompetenznetzwerks für künstliche Intelligenz (CNAI) und dem Administrativen Ausschuss der Plateforme Tripartite zugeordnet werden. Zu den Mitgliedern gehören sowohl die Expertinnen und Expeten des Bundes, als auch externe Vertreterinnen und Vertreter.

  2. Der administrative Ausschluss, der im Rahmen der "Plateforme Tripartite" zur Informationsgesellschaft bereits besteht, soll künftig auch Schweizer Positionen in internationalen Gremien und Prozessen zu KI mit allen betroffenen Stellen koordinieren.

  3. Die Schweiz soll die Zusammenarbeit mit den technischen Normierungsorganisationen stärken, die im internationalen Regelwerk zu KI eine Scharnierfunktion einnehmen. In diesem Sinne soll das EDA gemeinsam mit der International Electrotechnical Commission (IEC) eine internationale Konferenz im Jahr 2022 in Genf durchführen. Dort werde das Zusammenspiel von technischen Standards, Konformitätsbewertung und rechtlicher Regulierung im internationalen Regelwerk zu KI thematisiert und weitere Schritte identifiziert.

  4. Schliesslich soll der Bundesrat bis Ende Jahr der Schweizer Delegation in der EU ein Mandat erteilen, Verhandlungen über ein Instrument des Europarats zu KI aufzunehmen.

"Mit den vorgeschlagenen Massnahmen will der Bundesrat die Expertise zu Recht und Technik weiter fördern, Schweizer Positionen in internationalen Gremien zu KI kohärent vertreten und an der Schaltstelle der internationalen Normierungsorganisationen in Genf das internationale Regelwerk zu KI aktiv mitgestalten", fasst der Bundesrat zusammen. Namentlich werde zudem Genf als internationaler Hub für Digitalfragen weiter gestärkt.

Bereits im Herbst 2020 hat der Bundesrat sieben Richtlinien für den Umgang mit künstlicher Intelligenz in der Schweiz festgelegt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein Gesetz, sondern lediglich um einen Orientierungsrahmen. Mehr dazu lesen Sie hier.

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