Zürich erlaubt elektronisches Stimmenzählen für kantonale und kommunale Abstimmungen
9 Zürcher Gemeinden ermitteln das Resultat kommunaler und kantonaler Abstimmungen künftig elektronisch. Mit der Einführung des sogenannten E-Counting-Verfahrens kommen auch neue Stimmzettel. Der Bund erlaubt E-Counting für nationale Vorlagen schon seit 2018.
Der Kanton Zürich macht Schluss mit dem manuellen Zettelzählen nach Abstimmungen. Künftig greifen die Stimmenzähler stattdessen zum Scanner, der die eingegangenen Stimmzettel auswertet. Das elektronische Stimmenzählen – E-Counting – darf in Zürich neu auch für kantonale und kommunale vorlagen eingesetzt werden, wie aus einer Medienmitteilung des Kantons hervorgeht. Die Bewilligung dafür erteilte die Direktion der Justiz und des Innern.
Mindestens 9 Zürcher Gemeinden werden laut der Mitteilung E-Counting bereits anlässlich der kommenden Abstimmung vom 14. Juni 2026 einsetzen: Seuzach, Zollikon, Hittnau, Egg, Küsnacht, Rafz, Meilen, Regensdorf und Obfelden. Weiteren Gemeinden stehe es frei, das Verfahren einzuführen, teilt die Kantonsverwaltung mit.
In den Wahlbüros reduziert das neue Verfahren den organisatorischen Aufwand erheblich, wie es weiter heisst. Gleichzeitig trage es dazu bei, die Fehleranfälligkeit bei der Auszählung zu verringern.
E-Counting bedeutet auch eine Umstellung für die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger. Sie erhalten künftig einen einheitlichen, maschinenlesbaren Stimmzettel, auf dem alle eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen eines Urnengangs aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten setzen ihre Stimme, indem sie ein Kreuz in das entsprechende Feld eintragen. Die bisherige handschriftliche Angabe von "Ja" oder "Nein" entfällt, wie der Kanton erklärt.
E-Counting ist übrigens nicht neu. Über 100 Gemeinden und Städte in der Schweiz zählen Stimmen schon elektronisch, wie der Mitteilung zu entnehmen ist. Der Bund erlaubte das Verfahren erstmals 2018 für eidgenössische vorlagen.
Um Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Auszählung zu gewährleisten, definierte der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen. Dazu gehören unter anderem technische Kontrollen, die Durchführung repräsentativer Stichproben sowie klare Zugriffsregelungen.
Lesen Sie auch: Im März 2026 hat der Kanton Basel-Stadt die per E-Voting eingegangenen Stimmen nicht auszählen können. Während der Kanton den Vorfall untersucht und weitere E-Voting-Versuche vorerst stoppt, genehmigte der Bund den E-Voting-Einsatz in 3 Kantonen für die Juni-Abstimmung.
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