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Mit M-Health die Bevölkerung einbinden

Uhr | Aktualisiert
von Diana Wickinghoff ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der FHS St. Gallen.

In einer vom Koordinationsorgan Bund-Kantone "eHealth Suisse" in Auftrag gegebenen Studie ­beleuchtet das Institut für Informations- und Prozessmanagement an der FHS St. Gallen das ­Thema "Mobile Health im Kontext des elektronischen Patientendossiers". Die Handlungsempfehlungen der Forschenden werden nun in einer M-Health-Roadmap zusammengefasst.

Diana Wickinghoff ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der FHS St. Gallen.
Diana Wickinghoff ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der FHS St. Gallen.

Der Begriff M-Health beschreibt Massnahmen der privaten und öffentlichen Gesundheitsversorgung, die durch Mobil­geräte wie Mobiltelefone, Patientenüberwachungsgeräte, ­persönliche digitale Assistenten (PDA) und andere drahtlos angebundene Geräte unterstützt werden. Mobile Technolo­gien haben das Potenzial, das Gesundheitswesen grundlegend umzugestalten. Deren Einsatz ist schon längst keine ­technische Frage mehr, sondern vor allem eine gesellschaftliche.

Dabei geht es nicht nur um Schutz und Sicherheit von Gesundheitsdaten, sondern auch um ein neues Rollenverständnis zwischen informierten Patientinnen und Patienten und Gesundheitsfachpersonen, aber auch von Akteuren wie Krankenkassen oder staatlichen Stellen.

Gesunheitspolitischer Beitrag

Das Potenzial von M-Health kann nur ausgeschöpft werden, wenn die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen geschaffen sind, damit das Thema Eingang in den gesundheitspolitischen Dialog finden kann.

Im Januar 2013 verabschiedete der Bundesrat daher die «Gesundheitsstrategie 2020». Diese definiert Handlungsfelder und Ziele, mit denen das Schweizer Gesundheitssystem auf kommende Herausforderungen ausgerichtet werden soll und stellt die Frage, ob und wie M-Health einen gesundheitspolitischen Beitrag zur Erreichung der formulierten Ziele leisten kann.

Unter der Zielvorgabe «E-Health stärker einsetzen» ist auch zu analysieren, welchen Stellenwert M-Health im schweizerischen Gesundheitswesen einnehmen kann und soll und wie die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden können.

Im Kontext des elektronischen Patientendossiers könnte ­M-Health im Hinblick auf die Einbindung der Bevölkerung eine wichtige Rolle spielen. Die Aufnahme des Artikels 8 Abs. 2 im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG), das der Ständerat und der Nationalrat am 19. Juni 2015 verabschiedet haben, hat dazu geführt, dass das Thema M-Health mehr Aufmerksamkeit bekommt.

Bürgerinnen und Bürger können mit M-Health-Instrumenten nun viel einfacher und unabhängig von Zeit und Ort auf das ­E-Patientendossier zugreifen und Daten oder Dokumente erfassen. Aktuell gibt es jedoch viele offene Fragen, wenn mittels mobiler Anwendungen personenbezogene Daten erfasst, transportiert und weiterverarbeitet werden.

Daten für E-Patientendossiers

In folgenden Bereichen können Daten mobil erfasst werden, genau einer Person zugeordnet werden und über eine Behandlungsrelevanz verfügen: Ambient Assisted Living (AAL), ­M-Health, Telemedizin und elektronisches Patientendossier.

Unter das Thema AAL werden alle Methoden und Konzepte subsumiert, die ältere und benachteiligte Menschen mittels Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) im täg­lichen Leben unterstützen. So kann mittels AAL die Interaktion und Kommunikation zwischen den Betroffenen und den Behandelnden erleichtert werden.

Die Telemedizin ermöglicht den Behandelnden, anhand von mobilen Devices gewisse medizinische Dienstleistungen unter Überbrückung einer räumlichen oder auch zeitlichen Distanz durchzuführen. So kann etwa ein Pfleger die Vitalwerte einer Patientin von einem telemedizinischen Zentrum aus überwachen. Daraus folgt, dass in diesen Bereichen Daten anfallen, die in das elektronische Patientendossier gehören.

M-Health fördern

Ziel der M-Health-Studie war eine Auslegeordnung sowie die Identifizierung von Massnahmen, die eine Nutzung von ­M-Health im Rahmen des E-Patientendossiers stärken. Aus der Studie der FHS St. Gallen «Mobile Health im Kontext des elektronischen Patientendossiers» resultieren die folgenden ­Handlungsempfehlungen zur Förderung von M-Health:

  • Rechtliche Grundlagen: Prüfen, ob rechtliche Grundlagen für Daten im medizinischen Umfeld ausreichend sind; ­Zertifizierung: Prüfen, ob Zertifizierungsprogramme für Apps notwendig sind;
  • Interoperabilität: Erarbeitung von Empfehlungen zu internationalen Standards;
  • Motivation und Befähigung: Prüfen, ob koordinierte ­Bildungsangebote für die Bevölkerung und Behandelnde notwendig sind;
  • Anreize für die Förderung von M-Health-Anwendungen ­prüfen.

Roadmap von Experten

Diese Handlungsempfehlungen werden nun in einer Arbeitsgruppe mit Experten konkretisiert und in einer M-Health-Roadmap zusammengefasst.

Nach Verabschiedung der Roadmap im Februar 2016 wird es eine politische Entscheidung sein, ob und wie die Handlungsempfehlungen von den verantwortlichen Organisationen umzusetzen sind.

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