Das Bundesgericht gibt Datenschützer Thür Recht
Der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür hat vor Bundesgericht in einem für den Datenschutz und das Urheberrecht richtungsweisenden Gerichtsverfahren Recht bekommen.
Thür klagte erfolgreich gegen Logistep, die im Auftrag von Urheberrechteinhabern in Peer-to-Peer-Netzwerken IP-Adressen von mutmasslichen Urheberrechtsverletzern sammelt. Das Unternehmen muss diese Aktivitäten per sofort einstellen.
Gemäss dem Bundesgericht sind IP-Adressen eindeutig Personendaten. Damit fallen diese unter das Datenschutzgesetz. In einer Mehrheitsentscheidung erachtet das höchste Gericht das Vorgehen von Logistep als unzulässig, da für das willkürliche Datensammeln kein ausreichender Rechtfertigungsgrund vorhanden sei.
Bereits 2009 hatte Thür beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Unternehmen geklagt und unterlag, da die Interessen der Urheberrechtsinhaber damals höher gewichtet wurden als die Interessen der Betroffenen am Datenschutz. Nun hat das Bundesgericht dieses Urteil umgestossen. Das Datenschutzgesetz schütze keine illegalen Taten, betont der Datenschützer, und die Verfolgung müsse gesetzeskonform ausgestaltet sein. Der willkürlichen Ausforschung der Privatsphäre im Internet sei mit dem Urteil nun eine klare Grenze gesetzt.
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