Gericht entscheidet für Usedsoft und gegen Oracle
Oracles Versuch, den Verkauf von gebrauchter Software auf Originaldatenträger zu verbieten, ist vorerst gescheitert. Das Landgericht München wies einen entsprechenden Ordnungsmittelantrag von Oracle zurück. Zwar stellte das Landgericht mitte März in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil fest, dass per Online-Übertragung vertriebene Oracle-Software nicht weiterverkauft werden dürfe. Dieses Verfahren beschäftigte sich jedoch nicht den Verkauf von gebrauchter Software auf Originaldatenträgern. Da die Ablehnung des Antrags von Oracle den Weiterverkauf von Standardsoftware-Produkte weiterhin ermöglicht, misst Usedsoft der Entscheidung eine grosse Bedeutung zu.
Ausserdem wirft Usedsoft Oracle vor, nicht an einer schnellen Klärung der Rechtslage interessiert zu sein. Dies da Oracle auf eine von Usedsoft vorgeschlagene „Sprungrevision“ verzichtet, bei der das Oberlandesgericht als nächste Instanz übersprungen worden wäre und der Rechtsstreit direkt vom Bundesgerichtshof abschliessend geklärt worden wäre. Usedsoft spekuliert, dass Oracle von der herrschenden Rechtsunsicherheit profitieren möchte und darum diese noch möglichst lange aufrecht erhalten möchte.
Oliver Graf
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