Säumige Zahler landen am Pranger von E-Shops
Gerade für kleine E-Commerce-Anbieter können säumige Zahler zu einem ernsthaften Problem werden. Einige von ihnen greifen in ihrer Verzweiflung zu zweifelhaften Mitteln: Sie veröffentlichen eine Blacklist mit deren Namen auf ihrer Site und stellen sie damit öffentlich an den Pranger.
Der Blogger BloggingTom enthüllte gestern diese Praxis beim Online-Buchhändler Studentbooks.ch. Studentbooks veröffentlichte die Initialen der Kunden sowie die vollständige E-Mail-Adresse der Zahlungsunwilligen. Gemäss Datenschutz ist dies allerdings nicht erlaubt, sofern die E-Mail-Adresse mit einer Person verbunden werden kann. Eine Anfrage des Netzwochetickers beantwortete man bei Studentbooks nicht, reagierte aber, indem die Blacklist wieder von der Site entfernt wurde.
Studentbooks ist allerdings nicht der einzige E-Commerce-Betreiber mit einem solchen öffentlichen Pranger. BloggingTom hat in einem zweiten Posting eine ganze Reihe von Sites identifiziert, die Zahlungsunwillige gar mit Namen und Adressen auflisten und damit klar gegen die Datenschutzbestimmungen verstossen: "Säumige Zahler dürfen nicht öffentlich an den Pranger gestellt werden. Jegliche Veröffentlichung von Personendaten säumiger Zahler, beispielsweise im Internet, verstösst gegen das DSG."
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