Schlappe für SAP
Der deutsche Softwarehersteller SAP darf den Handel mit gebrauchten Lizenzen nicht verbieten. Ein Urteil des Hamburger Landgerichts vom Freitag untersagt die Verwendung von zwei Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen von SAP.
SAP muss seine allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern: Das Unternehmen darf den Handel mit gebrauchten Lizenzen seiner Software nicht untersagen. Am Freitag untersagte das Hamburger Landgericht die Verwendung zweier Klauseln in den SAP-Geschäftsbedingungen, wie verschiedene deutsche Medien berichten.
Die Klauseln besagen, dass der Weitervertrieb von Lizenzen nur mit Genehmigung des Unternehmens erlaubt sei. Dagegen hat der Vermarkter Susensoftware geklagt. Das Unternehmen verkauft gebrauchte Softwarelizenzen.
"Sollten die Klauseln doch weiter verwendet werden, kann ein Ordnungsgeld angeordnet werden", zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) eine Gerichtssprecherin. Das Urteil stärke die Position der Händler gebrauchter Software in Deutschland, so die Zeitung weiter.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2012
Bereits 2012 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem ähnlichen Fall entschieden, dass unter gewissen Umständen mit gebrauchten Softwarelizenzen gehandelt werden darf. Damals habe gemäss FAZ Oracle gegen die Firma Usedsoft geklagt. Das Unternehmen handelt ebenfalls mit gebrauchten Softwarelizenzen.
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