Vorwürfe an WLW wegen unsauberem E-Mail-Adressen-Handel

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Happiger Vorwurf an die Adresse des Suchmaschinenbetreibers WLW (Wer liefert Was?). Gemäss einer am 6. Dezember begonnen Google-Newsgroup-Diskussion arbeitet wlw.ch bei der Weitergabe von E-Mailadressen mit unsauberen Methoden. Ein Diskussionsteilnehmer schreibt darin, dass er von WLW ein Mail erhielt, mit der Bitte, sich auf der Suchmaschine einzuloggen und die Adresse zu verifizieren. Als Kontakt sei eine Person angegeben worden, die nie in seiner Firma gearbeitet hatte. Auf seine Anfrage habe WLW die Verantwortung für den Eintrag einer Agentur zugeschoben, deren Name sie aber nicht verraten wollte. Der Diskussionsteilnehmer geht in seinem Beitrag davon aus, dass die ganze Aktion erfunden war und die Agentur bloss wollte, dass er seine Adresse in die Suchmaschine eingibt.
Ein anderer Google-Diskussionsteilnehmer bestätigt die unsauberen Methoden von WLW. Dies habe sich aufgrund eines falsch geschriebenen Namens gezeigt. Man bekam regelmässig Werbung per Post von anderen Firmen, mit dem leicht falsch geschriebenen Namen.
Diese Vorwürfe würden einem Missverständnis entspringen, nimmt WLW gegenüber dem NetzwocheTicker Stellung. WLW habe bis anhin jährlich alle Adressen, die in der Suchmaschine eingetragen sind, telefonisch recherchiert. Dies werde von Telemarketing-Agenturen nach einem vorgegebenen Skript durchgeführt, die Verantwortung für die Telefonate liege bei WLW. Deshalb sei es absolut richtig, dass der Name dieser Agentur nicht bekannt gegeben wurde. Zudem habe WLW im März einen "Eintragsassistenten" eingeführt, mit dem Firmen die eigenen Angaben selbst korrigieren können. Dabei werden auch Mails verschickt, das die angeschriebenen Firmen bittet, die Daten zu überprüfen. Dafür, dass dabei ein Kontakt falsch erfasst wurde, entschuldigt sich WLW.
"Wenn hingegen Dritte in zweckwidriger Weise und ohne unsere Kenntnis Daten aus unserer Suchmaschine abschreiben und verwenden, dann können wir dies genauso wenig verhindern wie ein Herausgeber von Telefonbüchern es könnte. Eine willentliche Überlassung von Adressdaten an Dritte zu Werbe- oder anderen Zwecken jedoch erfolgt unter keinen Umständen" erklärt WLW.