Verdacht auf Vergewaltigung

Schwedische Justiz beharrt auf Assanges Auslieferung

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Die schwedische Justiz beharrt darauf, den Wikileaks-Gründer Julian Assange wegen Vergewaltigungsvorwürfen zu vernehmen. Dies entschied gestern ein Stockholmer Gericht.

Ein Graffiti von Wikileaks-Gründer Julian Assange. (Quelle: flickr.com/photos/newtown_grafitti / Creative-Common-Attribution-2.0-Generic-Lizenz)
Ein Graffiti von Wikileaks-Gründer Julian Assange. (Quelle: flickr.com/photos/newtown_grafitti / Creative-Common-Attribution-2.0-Generic-Lizenz)

Ein schwedisches Gericht hat entschieden, dass ein Strafbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange vom Herbst 2010 nach wie vor gültig bleibt. Es wies eine Verfahrensklage von Assanges Anwälten Thomas Olsson und Per Samuelson ab. Der Wikileaks-Aktivist wird beschuldigt, in Schweden die Verbrechen der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung begangen zu haben.

In der Begründung des Entscheids wies Richterin Lena Elgin darauf hin, dass sich am Verdacht und an den Anschuldigungen gegen Assange nichts geändert habe. Es gäbe daher keinen Grund, den Haftbefehl aufzuheben. Auch die Tatsache, dass Assange politisches Asyl in Ecuador erhalten habe und derzeit in der Londoner Botschaft dieses Landes wohne, sei kein Argument für eine Aufhebung.

Der Haftbefehl gegen Assange war im Oktober 2010 von Staatsanwältin Marianne Ny erwirkt worden. Sie wollte den Wikileaks-Gründer vernehmen, konnte diesen aber nicht lokalisieren. Tatsächlich begab sich Assange damals noch am selben Tag nach Berlin und reiste später nach London weiter. Dies trug ihm von Seiten der Staatsanwaltschaft den Vorwurf ein, er sei geflohen und wolle sich der Justiz entziehen.

Anwälte bestreiten geplante Flucht

Assanges Anwälte argumentierten nun gegenüber dem Gericht, dass der Wikileaks-Chef Schweden bei Bekanntmachung der Vergewaltigungsvorwürfe nicht überhastet verlassen habe. Vielmehr sei die Reise nach Berlin schon lange angekündigt gewesen, da Assange dort an eine Tagung eingeladen war. Ausserdem habe Assange der schwedischen Justiz zuvor angeboten, sich an einem Wochenende vor dem Abflug vernehmen zu lassen, was diese aber abgelehnt habe. Begründung: Es wären Überstunden angefallen.

Da der Wikileaks-Aktivist sich bereits ausser Landes befand, wurde aufgrund des schwedischen Entscheids ein europaweiter Haftbefehl erlassen. Dies führte dazu, dass Assange in London, wo er sich unterdessen aufhielt, festgehalten wurde. Er musste unter Meldeauflagen leben und sein Pass wurde eingezogen, während seine britischen Anwälte versuchten juristisch gegen eine allfällige Auslieferung an Schweden vorzugehen.

Als sich ein Entscheid zu Ungunsten Assanges abzeichnete, flüchtete dieser in die Botschaft Ecuadors. Das südamerikanische Land gewährte ihm vor zwei Jahren politisches Asyl. Er kann das Botschaftsgebäude seither nicht verlassen, da ihn die britische Polizei ansonsten verhaften würde. Assanges grosse Angst in diesem Fall ist, dass er via Schweden in die USA ausgeliefert werden könnte, wo ihm ein Prozess wegen seiner Wikileaks-Aktivitäten droht.