Provider in der Pflicht

Bundesrat bläst zum Angriff gegen Internetpiraten

Uhr | Aktualisiert
von David Klier

Der Bundesrat will illegalen Streaming-Plattformen und P2P-Filesharing den Garaus machen. Am Freitag schickte er Vorschläge zur Änderung des Urheberrechts in die Vernehmlassung.

(Quelle: Wikipedia)
(Quelle: Wikipedia)

Gratis-Downloads von Musik und Filmen schaden den Kulturschaffenden. Der Bundesrat will das ändern. Mit einer Gesetzesänderung will er die Interessen der Urheber besser schützen, ohne dass die Nutzer solcher Gratis-Angebote kriminalisiert werden, wie der Bundesrat mitteilt.

Das heisst, wer für den privaten Gebrauch Filme oder Musik von illegalen Quellen herunterlädt, wird auch künftig nicht belangt. Mit der Gesetzesänderung will der Bund aber dafür sorgen, dass es weniger solche Angebote geben wird.

Urheber müssen Rechtsverletzung selbst melden

Musiker und Filmemacher sollen mehr Möglichkeiten erhalten, ihre Rechte durchzusetzen. Wie? Über die Provider.

Der Bundesrat will, dass Schweizer Provider künftig bei Urheberrechtsverletzungen über ihre Server die betreffenden Inhalte entfernen müssen. Das entspricht bereits der Praxis. Sie würde dadurch lediglich im Gesetz verankert.

Das Problem dabei: Die Piratenseiten sind meist im Ausland gehostet. Deshalb sollen die Schweizer Internetprovider künftig auf Weisung der Behörden bestimmte Seiten sperren.

Die Behörden wiederum sollen von Musikern und Filmemachern auf die Urheberrechtsverletztungen aufmerksam gemacht werden. Sie können dem Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eine Seite melden, auf der ihre Werke gratis angeboten werden, schreibt die Schweizerische Depeschenagentur.

Provider müssen nicht mehr für Kunden haften

Die Sperren der Provider müssen laut Bundesrat so ausgelegt sein, dass sie Seiten mit rechtmässigen Inhalte nicht tangieren. Plattformen wie Youtube, die zwar immer wieder auch unerlaubte Inhalte zugänglich machen würden, müssten von Sperrungen ausgenommen sein. Nur eindeutige Piratenseiten sollen geblockt werden.

Die betroffenen Anbieter solcher Seiten sollen sich wiederum gegen die Sperre wehren können. Mit einem verwaltungsrechtlichen Einspracheverfahren. Dieses Einspracherecht soll "unverhältnismässiges Overblocking" verhindern.

Wichtig: Im Gegenzug sollen Provider künftig nicht mehr für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haften müssen.

Zivilgerichte sollen Piraten verfolgen können

Bei Peer-to-Peer-Netzwerken will der Bundesrat anders vorgehen. Sperren wäre das falsche Mittel, schreibt der Bundesrat in der Mitteilung. Stattdessen sollen betroffene Kulturschaffende leichter Anbieter von Peer-to-Peer-Netzwerken zivilrechtlich verfolgen können.

Als Beispiel nennt das IGE hier den Upload eines noch unveröffentlichten Films oder Tausende Musikstücke. Heute können Nutzer für derartige Handlungen nur strafrechtlich verfolgt werden.

Konkret sollen Rechteinhaber - also ein Musiker oder Filmemacher - veranlassen können, dass Internetprovider den entsprechenden Nutzer zweimal auf die Rechtslage und möglichen Folgen seines Tuns hinweist.

Macht der Nutzer munter weiter, kann der Rechteinhaber bei einem Zivilgericht beantragen, dass der Internetprovider die Identität des Anschlussinhabers preisgibt. Das Zivilgericht könne den Kunden verpflichten, sein urheberrechtsverletzendes Verhalten aufzugeben und Schadenersatz zu leisten. Diese Regelung ähnelt derjenigen in Deutschland.

Kollektivverwertung für Massennutzung 

Weiter sieht die Vorlage des Bundesrats eine freie Kollektivverwertung vor. Verwertungsgesellschaften sollen so Massennutzungen kollektiv erlauben können, auch wenn sie nicht über die Rechte aller betroffenen Urheber verfügen. Das betreffe etwa Streamingdienste.

Die Aufsicht über Verwertungsgesellschaften soll strenger werden. Ausserdem sollen künftig Bibliotheken für das Verleihen von Büchern und anderen Werken eine Vergütung an die Urheber zahlen.

Die Vorschläge des Bundesrates folgen den Empfehlungen der Arbeitsgruppe AGUR12. Diese Gruppe setzte Justizministerin Simonetta Sommaruga ein. In der Gruppe waren Kulturschaffende, Konsumentenorganisationen und Verwertungsgesellschaften vertreten. 

In einer früheren Fassung des Artikels hiess es, dass auch Provider in der Arbeitsgruppe AGUR12 vertreten waren. Dies war nicht korrekt. 

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