Die Schweiz soll in digitale Leuchtturmprojekte investieren
Die Schweiz soll digitale Leuchtturmprojekte mit einer Anschubfinanzierung unterstützen. Dies soll die Rolle der Schweiz in der Digitalisierung international stärken. Ständerat und Bundesrat unterstützen das Anliegen.
Digitale Leuchtturmprojekte in der Schweiz sollen eine Anschubfinanzierung erhalten. In einer Motion ersucht Mitte-Ständerat Benedikt Würth (SG) den Bundesrat, eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen. Der Ständerat hat die Motion angenommen, berichten die Parlamentsdienste. Im Nationalrat ist das Geschäft noch hängig.
Konkret sollen insbesondere digitale Leuchtturmprojekte mit relevantem öffentlichen Interesse unterstützt werden. Der Anwendungsbereich bezieht sich auf private Projekte wie auch auf privat-öffentliche Partnerschaften, welche einem öffentlichen Interesse dienen und den Standort Schweiz stärken", führt Würth in der Motion aus.
In der Begründung verweist der Ständerat auf die E-ID-Abstimmung. Diese habe gezeigt, dass die öffentliche Hand Vertrauen geniesse und sie eine positive Rolle bei dieser Entwicklung spielen könne. "Eine solche Anschubfinanzierung würde wichtige Impulse für gute Initiativen mit hoher Wirkung setzen. Im Ergebnis soll dadurch auch ein Beitrag geleistet werden, damit die Schweiz ihre Rolle in der Digitalisierung international stärken kann."
Gezielte, rasche und einmalige Finanzierung angestrebt
Im Verlauf der Debatte im Ständerat verwies Bundeskanzler Walter Thurnherr auf den Bereich Cybersicherheit, berichten die Parlamentsdienste. Bezüglich Fördermittel gebe es hier gewisse Lücken. Auch sei etwa denkbar, die elektronische Identität zu fördern. Insgesamt gehe es darum, die zahlreich vorhandenen Instrumente gezielt zu ergänzen. Und: Die finanzielle Unterstützung durch den Bund müsse gezielt, rasch und einmalig sein.
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen. Er sei bereit, die Rechtsgrundlage für eine solche Unterstützung zu schaffen, schreibt er in seiner Antwort. Bei der Umsetzung werde er darauf achten, dass dadurch weder ein zu breiter neuer Subventionstatbestand noch Doppelspurigkeiten zu den bestehenden Förderinstrumenten geschaffen werden. Namentlich verweist er auf die Bereiche Standortförderung, Bildung, Forschung und Innovationsförderung. Im Rahmen der Umsetzung werde er auch prüfen, ob die bestehenden verfassungsmässigen Voraussetzungen ausreichen.
Die grosse Kammer befasste sich diese Woche unter anderem mit einem schweizweiten 5G-Moratorium. Hierzu lagen drei Standesinitiativen der Kantone Genf, Neuenburg und Jura vor. Nach dem Ständerat wies nun aber auch der Nationalrat das Begehren ab, wie Sie hier lesen können.
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