Gesetzliche Grundlage in Frage gestellt

Update: Privatperson zieht Klage gegen Public-Cloud-Projekt des Bundes zurück

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von René Jaun und yzu, jor

Das Bundesverwaltungsgericht hätte klären sollen, ob es eine ausreichende gesetzliche Grundlage für das Public-Cloud-Projekt des Bundes gibt. Doch nun hat die klagende Person ihre Beschwerde zurückgezogen.

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen (Source: _www.peterruggle.ch)
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen (Source: _www.peterruggle.ch)

Update vom 9.6.2023: Das Gericht muss das Public-Cloud-Projekt des Bundes nicht länger untersuchen. Wie die "Republik" berichtet, hat die Privatperson, die die Klage eingereicht hatte, diese inzwischen zurückgezogen.

Update vom 3.11.2022: Keine vorsorglichen Massnahmen gegen Public-Cloud-Projekt des Bundes

Das Bundesverwaltungsgericht verhängt keine vorsorglichen Massnahmen gegen das Public-Cloud-Projekt der Bundesverwaltung. In der Medienmitteilung zu seiner Zwischenverfügung schreibt das Bundesverwaltungsgericht, es bestehe keine Notwendigkeit für den Erlass solcher Massnahmen.

Der Privatperson, die die Klage eingereicht hat, komme ein schutzwürdiges Interesse am Erlass von Massnahmen nur in Bezug auf die Bearbeitung der eigenen Personendaten zu. Eine unmittelbare Gefahr, dass die Bundeskanzlei Daten auslagere, die den Kläger betreffen, könne verneint werden, schreibt das Gericht. Laut der Mitteilung kennt die Schweizerische Verwaltungsrechtspflege weder eine generell-abstrakte Normenkontrolle noch eine Popularbeschwerde.

Aufgrund des Zwischenentscheids des Bundesverwaltungsgerichts entschied die Bundeskanzlei nun, dass die Verwaltungseinheiten entsprechende Dienste über diese Verträge beziehen dürfen. In der Mitteilung hebt die Bundeskanzlei hervor, dass vor dem Leistungsbezug umfangreiche Abklärungen durchgeführt würden. Zudem seien Bezüge im Rahmen der ausgehandelten Verträge optional.

Sowohl das Gericht als auch die Bundeskanzlei merken an, dass der Zwischenentscheid vor Bundesgericht angefochten werden kann. Zudem läuft das Hauptverfahren weiter, in dessen Rahmen das Gericht klären muss, ob es eine ausreichende gesetzliche Grundlage für das Public-Cloud-Projekt des Bundes gibt. Dieses Verfahren dürfte wohl noch einige Zeit dauern, schreibt die Bundeskanzlei.

Originalmeldung vom 16. August 2022: Bundesverwaltungsgericht nimmt Public-Cloud-Projekt des Bundes erneut unter die Lupe

Das Vorhaben des Bundes, mit fünf ausländischen Cloudanbietern Verträge abzuschliessen, beschäftigt die Gerichte. Nachdem sich Google vergangenes Jahr bereits beschwert hatte, hat sich nun auch ein einzelner Bürger zunächst an das Bundesverwaltungsgericht, später auch ans Bundesgericht gewandt. Dies berichtet die "Republik", die aus dem Bundesgerichtsurteil vom 28. Juli 2022 zitiert.

Demnach hatte sich der nicht namentlich genannte Beschwerdeführer zunächst bei der Bundeskanzlei erkundigt, ob "die vorgesehene Auslagerung von Bundesdaten in amerikanische und chinesische Cloud-Zentren überhaupt eine gesetzliche Grundlage habe", fasst die Republik zusammen. Fehlte eine solche, verlangte er einen sofortigen Stopp der Auslagerung. Darauf antwortete der Bund zwar mit dem Hinweis auf getroffene Datenschutz­folgeabschätzungen und weiterer Abklärungen, beantwortete jedoch die Frage nach der gesetzlichen Grundlage nicht.

Bundesgericht schickt Vorinstanz über die Bücher

Auch das darauf vom Beschwerdeführer angerufene Bundesverwaltungsgericht blieb die Antwort zunächst schuldig. Es stimmte mit der Bundeskanzlei überein, die ausführte, der Bürger sei von der Auslagerung nicht stärker betroffen als andere Personen in der Schweiz und habe darum keine Beschwerdelegitimation.

Dieses Argument lässt das Bundesgericht nicht gelten. Es urteilt, dass sich das Bundesverwaltungsgericht inhaltlich mit der Beschwerde auseinandersetzen müsse. Kein Gehör findet der Kläger vorerst mit der Forderung nach einem sofortigen Stopp des Public-Cloud-Projektes. Denn es gebe "zurzeit keine konkreten Outsourcingprojekte, bei denen schützenswerte Daten nichtberechtigten Dritten offengelegt werden könnten", schreibt das Gericht unter Berufung auf die Bundeskanzlei.

Die Forderung nach einem Abbruch des Projektes bleibt jedoch im Raum und würde wieder aktuell, falls das Bundesverwaltungsgericht feststellen sollte, dass eine gesetzliche Grundlage für das Public-Cloud-Projekt nicht vorhanden ist.

Ein Blick in interne Dokumente des Bundes offenbarte Anfang Jahr bereits, dass die Behörden auf dem Weg zum Public-Cloud-Projekt mehrere fragwürdige Entscheide gefällt hatten. Welche, erfahren Sie hier.

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