E-Health Summit 2016

"Die treibende Kraft bei der Einführung des EPD sind die Leistungserbringer“

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Die Healthcare Information and Management Systems Society HIMSS hat Vertreter des Gesundheitswesens am E-Health Summit 2016 empfangen. Die Umsetzung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier sorgte für reichlich Diskussionsstoff.

Die Healthcare Information and Management Systems Society HIMSS hat in Kooperation mit der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Informatik SGMI zum Swiss E-Health Summit geladen. Während zwei Tagen referierten Vertreter des Gesundheitswesens, der Politik und der Informatik über E-Health-Trends und nahmen an Podiumsdiskussionen teil. Die Veranstaltung zog rund 400 Besucher aus dem Gesundheitssektor in den Kursaal in der Bundesstadt.

Die Referenten der über 40 Vorträge sprachen über die Infrastrukturförderung für Big-Data-Projekte, Wearables, Vor- und auch Nachteile der Digitalisierung, E-Medikation und das elektronische Patientendossier (EPD). Mit dem kurz bevorstehenden Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier EPDG im Januar 2017 lieferte das elektronische Patientendossier (EPD) viel Gesprächs- und Diskussionsstoff.

"Das EPD steht in den Startlöchern und vielleicht wird es eine Aufholjagd", sagte Thomas Heiniger, Regierungsrat und Gesundheitsdirektor des Kantons Zürich in seiner Keynote zum Auftakt des Summits. Eine Aufholjagd deshalb, da in der Gesellschaft der digitale Wandel bereits weiter fortgeschritten sei als im Gesundheitswesen. Dieses stehe bei der Digitalisierung unter grossen Druck. Die Kosten etwa seien eine Herausforderung.

Es brauche laut Heiniger mehr Transparenz und mehr Wissen über die Kosten und den Nutzen der Digitalisierung. Zudem müssten unter den Akteuren des Gesundheitswesens klarere Verhältnisse geschaffen werden. Daten bieten laut Heiniger mehr Durchblick und seien somit eine Möglichkeit, effizienter zu handeln. Und auch im EPD sieht er die Möglichkeit, mehr Transparenz zu schaffen, da mit dem EPD bestehende Prozesse im Gesundheitswesen angepasst werden müssen.

E-Health ist kein Service Public

Heiniger veranschaulichte, dass die Kantone im Bundesgesetz über das EPD kaum erwähnt werden. Gesetzlich müssten die Kantone lediglich die "ausreichende und wirtschaftlich tragbare Gesundheitsversorgung gewährleisten“. Verantwortlich für die Umsetzung des EPD seien die Gesundheitsinstituitonen und die Fachpersonen. Dies werfe die Frage auf, ob sich der Kanton in der Umsetzung nun einbringen muss oder nicht.

Der Kanton Zürich habe bei der Einführung des EPD ein klares Ziel – er will laut Heiniger, dass die Bevölkerung gut informiert ist und auf diese Weise die Einführung des EPD beschleunigen. Der Kanton werde die Einführung des EPD aber nicht alleine vorantreiben. E-Health sei ganz klar kein Service Public. Der Kanton sei vielmehr für die Koordination und Vernetzung der Leistungserbringer zuständig. "Die treibende Kraft bei der Einführung des EPD sind die Leistungserbringer und müssen auch die Leistungserbringer bleiben“, sagte er.

Elektronisches Patientendossier läuft in Österreich

Die Realisierung eines elektronischen Patientendossiers ist möglich, wie Susanne Herbek, Geschäftsführerin der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA in Österreich, zeigte. Im Nachbarland sei das Pendant zum EPD aber gänzlich vom Staat verwaltet und finanziert. Die gesetzliche Grundlage für ELGA wurde vor fast vier Jahren eingeführt, die Gesundheitskarte E-Card gebe es bereits seit zehn Jahren.

Der Rollout für die ELGA-Infrastruktur begann im Dezember 2015, zunächst im Krankenhaussektor. Seit Mai führt der Staat einen Probebetrieb der E-Medikation durch. ELGA sei eine nationale Infrastruktur, ein zentrales Berechtigungs- und Protokollierungssystem. Ausserdem seien alle Bürger gesetzlich verpflichtet, an ELGA teilzunehmen. Über das ELGA-Portal, das seit 2014 existiert, können Patienten in ihre persönliche Gesundheitsakte einloggen, Informationen holen und seit Mai Medikamente abrufen.

Die technische Umsetzung von ELGA ist aber höchst komplex, wie Christian Stark, IT-Projektleiter und ELGA-Projektleiter bei den Tirol-Kliniken betont. Momentan könnten in die Quellsysteme nur vier Dokumentenarten eingelesen werden. Andere zu registrieren, sei hingegen mit grossem Aufwand verbunden. Ausserdem müssten etwa Laborwerte von Patienten für ELGA vereinheitlicht werden. Dies sei für Labore sehr aufwändig und kostspielig. "Der organisatorische Aspekt birgt gewaltige Herausforderungen", sagt Stark.

Dezentrale Umsetzung des EPD

Die staatliche Umsetzung in Österreich steht im Kontrast zur Schweiz. Hier wird eine "dezentrale Umsetzung unter einem nationalen Dach" angestrebt, wie Adrian Schmid sagte, Leiter von eHealth Suisse, dem Koordinationsorgan zwischen Bund und Kantonen. Das EPD werde mehrfach in verschiedenen Gemeinschaften umgesetzt. Ausserdem gebe es Private, wie etwa Hausärzte, die sich selber finanzieren müssten, um am System teilzunehmen.

Stefan Spycher, Vizedirektor Bundesamt für Gesundheit, war der Ansicht, dass sich ein Top-Down-Ansatz in der Schweiz aufgrund des Föderalismus verbiete. Und der dezentrale Ansatz biete auch Vorteile: Einzelne Kantone könnten allein vorangehen und müssten nicht auf den Staat warten. Wichtige Faktoren seien jedoch die Patienten und Leistungserbringer. Da diese gesetzlich nicht in das System gezwungen werden, müssen sie überzeugt werden. Spycher rief deshalb die anwesenden Vertreter des Gesundheitswesens dazu auf, die Überzeugungsarbeit zusammen mit Bund und Kantonen zu leisten. Nur so könne das EPD erfolgreich sein.

Dabei könnte auch die heranwachsende Erwachsenengeneration helfen. Die junge Generation, die mit digitalen Infrastrukturen und allverfügbaren Daten aufgewachsen ist, denkt laut Schmid aber anders als die Elterngeneration, und fragt sich, warum die Digitalisierung im Gesundheitswesen so lange dauere. Seit der Verabschiedung des EPDG im Juni 2015 habe sich zudem das Klima bei den Verbänden geändert. Diese würden sich nicht mehr vom EPD distanzieren. "Eine Knacknuss bleibt jedoch die Finanzierung“, sagt Schmid weiter. Für den Aufbau des EPD habe der Bund 30 Millionen für 50 Prozent der Aufbaukosten versprochen. Die restlichen 50 Prozent sollen die Kantone oder Dritte stellen.

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