Google im Visier der Behörden
Nach Klärung der Zuständigkeit hat die US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) eine Voruntersuchung zu Googles Übernahme der Onlinewerbefirma Doubleclick eingeleitet, wie die New York Times heute berichtet. Allerdings dürfte es schwierig sein, den Markt für Internetwerbung derzeit genau zu bestimmen, hat doch Ende April Yahoo den vollständigen Kauf Right Media angekündigt und Microsoft gab kürzlich bekannt, für 6 Milliarden US-Dollar die Online-Werbefirma Aquqntive gekauft zu haben.
Zur Untersuchung aufgerufen haben kurz nach Bekanntgabe der Übernahme durch Google Konkurrenten wie At&T oder der Mitbieter Microsoft. Doch auch Datenschützer zeigten sich besorgt: Doubleclick sammelt Daten über den Surfverlauf eines Users und Google sammelt Daten über den Suchverlauf. Durch die Kombination dieser Sammlungen entstünde ein nie da gewesener Bestand an Wissen über das Userverhalten – und dies in den Händen eines einzelnen privaten Unternehmens.
Auch in der EU geriet Google ins Visier der Datenschützer: Am Freitag meldete eine Beratergruppe der EU-Kommission in einem Brief an Google Bedenken bezüglich des Datenschutzes an. Der Umstand, dass Google die Daten eines Suchverlaufs bis zu zwei Jahre lang speichere, kollidiere möglicherweise mit dem europäischen Datenschutzrecht. Peter Fleischer, Google-Datenschutz-Experte in Paris, kündigte an, noch vor Juni Stellung zu nehmen.
Noch bis vor einigen Wochen speicherte Google die Daten der Suchverläufe auf unbestimmte Zeit, dann beschränkte Google die Speicherung der Daten auf 18 bis 24 Monate.

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